Berufsunfähigkeitsversicherung /

Wichtig: Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und die konkrete, bzw. abstrakte Verweisung

Als berufsunfähig wird eine Person dann eingestuft, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihrem bisherigen Beruf nachzugehen. Als erwerbsunfähig wird eine Person eingestuft, die nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Im Versicherungsfall hat der Versicherer das Recht, den Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit als den bisher ausgeübten Beruf zu verweisen. Grundsätzlich wird dabei zwischen konkreter und abstrakter Verweisung unterschieden. Eine konkrete Verweisung bezieht sich auf eine bisher vom Versicherungsnehmer ausgeübte Tätigkeit. Eine abstrakte Verweisung bezieht sich auf eine Tätigkeit, die der Versicherungsnehmer rein theoretisch ausüben könnte.

Diese Einstufungen sind unabhängig von der Lebensstellung und dem bisherigen Einkommen der betroffenen Person, sowie von der jeweiligen Arbeitsmarktlage.

Da es große Tarifunterschiede bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt, ist ein individueller Versicherungsvergleich, gerade im Hinblick auf die Klausel der Verweisung, unbedingt zu empfehlen. Denn es ist ratsam, einen Tarif zu wählen, bei dem auf die abstrakte Verweisung einfach verzichtet wird.

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