Gesetzliche Krankenversicherung /

Seit dem 1. Januar 2009 haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegende Änderungen ergeben. Seither richtet sich die Beliebtheit der Krankenkasse nicht mehr nach der Höhe der Beiträge. Denn mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle gesetzliche Versicherten den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Damit erfährt die Konkurrenz unter den Krankenkassen einen entscheidenden Aspektwechsel. Zwar können Verbraucher immer noch verschiedene Tarife wählen - also ob mit oder ohne Selbstbeteiligung, Kostenrückerstattung oder auch zum Beispiel die Behandlung durch extra vergünstigte Hausärzte. Individuelle Vorteile haben Versicherte allerdings vor allem durch den Vergleich der Leistungskataloge. Denn durch den steigenden Konkurrenzdruck der Kassen, gibt es - je nach Bedürfnis - die unterschiedlichsten Service-Leistungen. Einige Krankenkassen werben mit der Rückerstattung der Praxisgebühr, während andere Medikamentenzuzahlungen übernehmen oder eine besonders komfortable Behandlung gewähren.

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Ein kompakter Überblick über die gesetzlichen Krankenkassen

Seit 1996 haben Versicherungsnehmer das Recht auf die freie Wahl der Krankenkasse. Mit dieser Änderung öffneten immer mehr Innungs- und Betriebskrankenkassen, die seither für alle Arbeitnehmer zugänglich sind. Ursprünglich waren die allgemeinen Ortskrankenkassen zuständig für die gesetzliche Krankenversicherung. Betriebskrankenkassen versicherten nur bestimmte Betriebe, Innungskrankenkassen nur bestimmte Innungen und Ersatzkassen versicherten nur bestimmte Personengruppen.

Es wird bei gesetzlichen Krankenkassen nach folgenden Gruppen unterschieden:

  • allgemeine Ortskrankenkassen (z.B. AOK
  • Betriebskrankenkassen (z.B. BKK)
  • Innungskrankenkassen (z.B. IKK)
  • Ersatzkassen (z.B. Techniker)
  • die berufsspezifischen Krankenkassen, wie etwa die Bundesknappschaft, bilden in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Ausnahme, weil die spezifischen Risiken der Berufe gesonderte Versicherungskonditionen bilden.

Für wen lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung besonders?

Empfehlenswert ist die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern und nicht berufstätigen Ehepartnern für Familien. Auch für ältere Menschen, deren Einkommen niedrig ist, kann sich die gesetzliche Versicherung als günstiger ergeben. Junge, gesunde und gut verdienende Personen sind in der Regel besser beraten, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können dort signifikante Ersparnisse mit einem deutlichen Plus an Leistungen erzielen. Darüber hinaus sind private Krankenversicherer seit Januar 2009 per Gesetz dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Kosten und Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist.

Das Mysterium Zahnersatz der gesetzlichen Krankenversicherung

Zahnfüllungen, Wurzelkanalfüllungen, Keramik- oder Goldinlays und Röntgenleistungen zählen in der GKV in der Regel nicht als Zahnersatz. Kombinierte Versorgungsformen, Kronen, Brücken oder Prothesen hingegen schon. Für einen umfassenden Versicherungsschutz sollte daher so früh wie möglich an eine angemessen Zusatzpolice gedacht werden.

Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflicht-grenze
Wie hoch muss das Einkommen sein, um in die private Krankenversicherung zu wechseln?
Das Prinzip Gesundheitsfonds
Hier haben wir für Sie das Wissenswerteste zum Thema Gesundheitsfonds zusammengestellt
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Welche Leistungen werden von der GKV übernommen? Erfahren Sie hier alles auf einen Blick
News
  • Steuervorteile für Krankenversicherungsbeiträge seit 2010 
    Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetztes können Vollversicherte im Krankenversicherungswesen ihre Beiträge seit Beginn des Jahres um bis zu 80 oder 90 Prozent steuerlich geltend machen. Grundlage hierfür ist das GKV-Niveau. Ebenfalls berücksichtigt werden kann die Pflegeversicherung. Die Prozedur zur Steuerentlastung sieht allerdings für gesetzlich oder privat Krankenversicherte unterschiedliche Wege vor...
  • Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung bald fällig? 
    Aktuellen Medienberichten zufolge könnte es noch in diesem Jahr dazu kommen, dass verschiedene gesetzliche Krankenkassen auf den Zusatzbeitrag zurückgreifen. Laut einer dpa-Umfrage wurden seitens der Kassen-Vertreter unterschiedliche Einschätzungen erläutert...
  • Zustimmung durch Bundesrat: Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze 2010 
    Die Obergrenze, bis zu der Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, wird für das Jahr 2010 bei einem Jahreseinkommen bei rund 45.000 Euro angesetzt. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 3.750 Euro. Für alle Verdienstbeträge, die sich oberhalb dieser Grenzbeträge bewegen, müssen also ab dem 1. Januar 2010 keine Beiträge geleistet werden...