Gesetzliche Krankenversicherung /

Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflichtgrenze

Die Begriffe Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden häufig verwechselt. Beide werden jährlich neu bestimmt und an die Lebenshaltungskosten angepasst. Hier finden sie beide Definitionen auf einen Blick.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die Obergrenze des Einkommens, für das Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geleistet werden müssen. Im Jahr 2009 liegt diese bei 44.100 Euro im Jahr, beziehungsweise 3.675 Euro pro Monat. Für das Einkommen, das oberhalb dieser Bemessungsgrenze liegt, müssen dann keine Beiträge mehr vom Arbeitnehmer gezahlt werden.

Arbeiter und Angestellte, dessen Einkommen unterhalb 48.600 Euro pro Jahr (oder 4.050 Euro pro Monat, Stand: 2009) liegt, sind in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert und können nicht in die private Krankenversicherung wechseln oder unversichert bleiben. Wer oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze verdient, selbstständig, freiberuflich oder Beamter ist, darf sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen oder in die private Krankenversicherung wechseln. Für einen Wechsel zu einer privaten Versicherung müssen Arbeitnehmer mit ihrem Einkommen allerdings über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren oberhalb der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.
Von der aktuellen Versicherungspflichtgrenze werden Arbeitnehmer ausgenommen, die vor Beginn des Jahres 2002 bereits im Besitz einer privaten Police waren. Für diese Versicherten gilt eine herabgesetzte Versicherungspflichtgrenze, die bei 44.100 Euro im Jahr liegt.

News
  • Private Krankenversicherung: Rauswurf unter Umständen doch rechtens 
    Im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde die allgemeine Krankenversicherungspflicht mit Beginn des Jahres 2009 auch auf privat Versicherte übertragen. Das Gesetz kommt gerade Privatpatienten zugute, weil die Versicherungen Verträge seitdem nicht mehr ohne weiteres kündigen können...
  • Neue Gebührenordnung ab 2012: Zahnzusatzversicherung sinnvoll 
    Mit Beginn des kommenden Jahres werden die Ärztehonorare für Zahnbehandlungen angehoben. Mit der neuen Gebührenordnung müssen Patienten dann tiefer in die Tasche greifen und immer mehr Maßnahmen selbst bezahlen. Der Abschluss einer angemessenen Zahnzusatzversicherung kann da Abhilfe schaffen...
  • Private Krankenversicherung: Tarifwechsel nach Preisanstieg 
    Nahezu jedes Jahr korrigieren die meisten privaten Versicherungen die Prämienhöhen ihrer Kunden nach oben. Der entsprechende Änderungsbescheid flattert für gewöhnlich innerhalb der letzten Wochen des Jahres ins Haus. Wie hoch der Preisanstieg einer Versicherungsprämie ist, lässt nur der Einzelfall erahnen. Fest steht jedoch, dass Versicherungsnehmer das Recht haben, im Fall steigender Beiträge in einen anderen Tarif zu wechseln. Darauf macht auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam...