Gesetzliche Krankenversicherung /

Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflichtgrenze

Die Begriffe Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden häufig verwechselt. Beide werden jährlich neu bestimmt und an die Lebenshaltungskosten angepasst. Hier finden sie beide Definitionen auf einen Blick.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die Obergrenze des Einkommens, für das Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geleistet werden müssen. Im Jahr 2009 liegt diese bei 44.100 Euro im Jahr, beziehungsweise 3.675 Euro pro Monat. Für das Einkommen, das oberhalb dieser Bemessungsgrenze liegt, müssen dann keine Beiträge mehr vom Arbeitnehmer gezahlt werden.

Arbeiter und Angestellte, dessen Einkommen unterhalb 48.600 Euro pro Jahr (oder 4.050 Euro pro Monat, Stand: 2009) liegt, sind in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert und können nicht in die private Krankenversicherung wechseln oder unversichert bleiben. Wer oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze verdient, selbstständig, freiberuflich oder Beamter ist, darf sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen oder in die private Krankenversicherung wechseln. Für einen Wechsel zu einer privaten Versicherung müssen Arbeitnehmer mit ihrem Einkommen allerdings über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren oberhalb der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze gelegen haben.
Von der aktuellen Versicherungspflichtgrenze werden Arbeitnehmer ausgenommen, die vor Beginn des Jahres 2002 bereits im Besitz einer privaten Police waren. Für diese Versicherten gilt eine herabgesetzte Versicherungspflichtgrenze, die bei 44.100 Euro im Jahr liegt.

News
  • Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung bald fällig? 
    Aktuellen Medienberichten zufolge könnte es noch in diesem Jahr dazu kommen, dass verschiedene gesetzliche Krankenkassen auf den Zusatzbeitrag zurückgreifen. Laut einer dpa-Umfrage wurden seitens der Kassen-Vertreter unterschiedliche Einschätzungen erläutert...
  • Zustimmung durch Bundesrat: Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze 2010 
    Die Obergrenze, bis zu der Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, wird für das Jahr 2010 bei einem Jahreseinkommen bei rund 45.000 Euro angesetzt. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 3.750 Euro. Für alle Verdienstbeträge, die sich oberhalb dieser Grenzbeträge bewegen, müssen also ab dem 1. Januar 2010 keine Beiträge geleistet werden...
  • Gesundheitsfonds: Experten rechnen mit Beitragserhöhungen 
    Der Gesundheitsfonds steckt praktisch noch in den Kinderschuhen, und schon sorgt er für handfestes Konfliktpotenzial in Berlin. Ein Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung in Bonn prognostizierte für das kommende Jahr ein Defizit von 7,45 Milliarden, mit dem die Krankenkassen rechnen müssten...