Gesetzliche Krankenversicherung /
Das Prinzip Gesundheitsfonds
In den Gesundheitsfond fließen seit Januar 2009 alle Beiträge, die in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt werden. Durch den im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführten einheitlichen Beitragssatz bedeutet das konkret, dass alle gesetzlich Versicherten 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen müssen. Dieser Betrag teilt sich wiederum in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile auf, sodass beide Parteien jeweils 7,3 Prozent zu leisten haben. Zusätzlich fällt für Arbeitnehmer ein Sonderbeitrag von maximal 0,9 Prozent an.
Wohin fließt das Geld und wer bekommt wie viel?
Das im Gesundheitsfonds gesammelte Geld wird vom Staat in einem ersten Schritt an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt. Dabei bestimmt die Anzahl der Versicherten den jeweiligen Gesamtbetrag. Pro Versicherungsnehmer wird eine Grundpauschale von 2.227,65 Euro im Jahr berechnet, die die Krankenkasse für Gesundheitsleistungen zur Verfügung hat. Mit diesem Betrag muss die Kasse also sowohl Ärzte und Krankenhäuser als auch Apotheken und weitere anfallende Maßnahmen finanzieren. Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten so genannte Zu- oder Abschläge, die das Gesundheitsministerium – je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand – ermittelt.
Und wenn das Geld nicht ausreicht?
Im Zuge dieser Regelung, die das gesamte Krankenversicherungswesen umkrempelt, müssen die Kassen haushalten. Denn wenn der Gesamtbetrag aufgebraucht hat, den eine Kasse für ihre Versicherungsnehmer vom Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt bekommen hat, dann muss sie von ihren Kunden zusätzliche Versicherungsbeiträge einfordern. Diese Beiträge dürfen – zusätzlich zu den 15,5 Prozent – maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Von dieser Klausel ausgenommen sind Kinder und mitversicherte Partner.
Zurückzahlungsmodelle und attraktive Sonderleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind durch den einheitlichen Beitragssatz dazu angehalten, sich durch besondere Leistungen von der Konkurrenz abzuheben. Hierfür gibt es ganz verschiedene Strategien. Eine Möglichkeit besteht in der engeren Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen, Apotheken, Ärzten oder Krankenhäusern. Auch Rückzahlungsmodelle stellen praktikable Lösungen dar; etwa dann, wenn Versicherte einen Teil der Beiträge erstattet bekommen, sofern sie nur signifikant wenige Leistungen in Anspruch genommen haben. Für gesetzlich Versicherte bedeuten diese Dienstleistungsvariationen vor allem eine größere Auswahl, die nur über einen unabhängigen Vergleich angemessen ermittelt werden kann.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflichtgrenze
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich

