Gesetzliche Krankenversicherung /
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können in den Details variieren. Grundsätzlich sind jedoch folgende Maßnahmen enthalten:
- Krankenversorgung (ambulant und stationär)
- Kostenübernahme für Arznei- und Heilmittel, die Bestandteil einer Krankheitsbehandlung sind
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Schwangerschaftsbetreuung (inklusive Beratung, künstliche Befruchtung, ggf. Abbruch)
- Zahnbehandlungen
- Krankengeld
Doch Vorsicht! Krankengeld muss vom so genannten Krankentagegeld unterschieden werden. Wird ein gesetzlich Versicherter berufsunfähig, dann erhält er mit Beginn der sechsten Woche 70 Prozent des Bruttoarbeitslohns (oder 90 % des Nettolohns) als Krankengeld ausgezahlt. Welche der beiden Zahlungsvarianten letztendlich gewählt wird, ist Sache der Krankenkasse. Krankentagegeld ist hingegen eine Zusatzversicherung, die über eine private Zusatzpolice oder auch mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden muss.
Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung den vollen erforderlichen Gesundheitsschutz gewährt, gibt es eine ganze Reihe von Leistungen, die nicht abgedeckt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Behandlungen durch alternativmedizinische Therapeuten und Heilverfahren
- außerordentlich kostenintensive Medikamente und Anwendungen, sofern günstigere Alternativen vorhanden sind
- Sehhilfen und Hilfsmittel
- Mehr als drei Versuche künstlicher Befruchtung
Allerdings gibt es sowohl private Krankenversicherungen als auch Krankenzusatzversicherungen, die deutlich über die Leistungen der gesetzlichen Anbieter hinausgehen und beispielweise alternative Heilmethoden bezahlen.
Auch bei Auslandsaufenthalten ist man mit einer gesetzlichen Krankenpolice geschützt – zumindest teilweise. In allen Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, gilt der Versicherungsschutz, sofern der Versicherte einen entsprechenden Versicherungsschein vorweisen kann. Diesen können Versicherte bei ihrer Krankenkasse – am besten gleich für das betreffende Reiseziel – beantragen.


