Private Haftpflichtversicherung /
Der Hintergrund einer Privat-Haftpflichtversicherung wird sofort deutlich, wenn man sich den Text des §823 im BGB ansieht:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht)
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Nach dem BGB ist also jeder mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er einen Schaden verursacht. Aus diesem Grund zählt die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen und stellt einen wichtigen Schutz dar, den eigentlich jeder haben sollte!
Das Zusammenlegen von Haftpflichtversicherungen zweier Personen ist möglich
Verfügen zwei Personen jeweils über eine Haftpflichtversicherung und ziehen als Lebens- oder Ehepartner in einen gemeinsamen Haushalt, können sie eine der Versicherungen aufgeben und trotzdem versichert bleiben. Hierbei kommt es allerdings darauf an, dass auch wirklich beide Personen in dem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Zunächst müssen die beiden Versicherungsunternehmen benachrichtigt werden, die sich dann in der Regel untereinander verständigen. In den meisten Fällen wird dann der Versicherungsvertrag erhalten, der bereits länger besteht.
Wie gehe ich im Schadensfall vor?
Zunächst sollten Sie alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um Folgeschäden so gering wie möglich zu halten. Informieren Sie in jedem Fall unmittelbar – spätestens aber innerhalb einer Woche nach dem Schadensfall – Ihre Versicherungsgesellschaft über den entstandenen Schaden. Treffen Sie detaillierte und wahrheitsgemäße Aussagen über den Hergang, die Art und den Umfang des Schadens.
Besonders wichtig ist dann, dass Sie keine Zahlungen leisten, die nicht mit dem Versicherungsunternehmungen abgeklärt sind und dass Sie sich auch nicht hinsichtlich der Schadenersatzpflicht gegenüber Dritten erklären. Darüber hinaus sollten Sie unbedingt alle Mahnbescheide u. ä. direkt an Ihr Versicherungsunternehmen weiterleiten, um die Schadensregulierung zu beschleunigen.
Welche häufig gewählten Zusatzpakete gibt es bei dieser Versicherungsform?
Zusatz für Schlüsselverlust:
Besonders sinnvoll erscheint dieser Versicherungszusatz, wenn die versicherte Person
in einem Mehrfamilienhaus mit moderner Schließanlage wohnt. Denn sollte ein Schlüssel
verloren gehen, dann müssen in der Regel – sofern Haus- und Wohnungsschlüssel für beide
Eingangstüren funktionieren – alle Schlösser ausgetauscht werden und das kann sehr
teuer werden.
Zusatz für Allmählichkeitsschäden:
Für selbst verursachte Schäden, die „allmählich” zu Tage treten – wie etwa der
unsachgemäß angebrachte Siphon, der langsam aber stetig große Schäden verursachen
kann – reicht die herkömmliche Haft- oder Hausratversicherung in der Regel nicht.
Hierfür kann ein entsprechender Zusatz vereinbart werden, der solche schwer abschätzbaren
Schäden abfängt.

