Private Haftpflichtversicherung /

Versicherungssummen und Ausschlüsse der Privaten Haftpflichtversicherung

Es gibt drei verschiedene Versicherungssummen:
  1. Versicherungssumme für Sachschäden
  2. Versicherungssumme für Personenschäden
  3. Versicherungssumme für Vermögensschäden

Es ist grundsätzlich nicht zu empfehlen, unterschiedliche Versicherungssummen zu wählen. Am besten schließen Sie eine Private Haftpflichtversicherung mit Pauschalsummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Versicherungssumme sollte dann mindestens drei Millionen EUR betragen. Eine Selbstbeteiligung ist ebenfalls sinnvoll, weil dadurch die Prämie niedriger gehalten werden kann.

In der Regel sind die nachfolgend aufgeführten Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt:

  • Schäden, die mit Vorsatz herbeigeführt werden
  • Schäden an geliehenen und geborgten Sachen
  • Schäden, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen
  • teilweise Schäden, die von Kindern unter sieben bzw. zehn Jahren verursacht werden, für den Fall, dass die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben
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