Hausratversicherung / Fahrradversicherung

Wie kann ich mein Fahrrad im Rahmen einer Hausratversicherung mitversichern?

Die Statistik ist erschreckend: In Deutschland werden jedes Jahr knapp eine halbe Million Fahrräder geklaut. Inzwischen kennen die Diebe keine Grenzen und entwenden die Räder aus abgesperrten Räumen, von belebten Plätzen mit vielen Menschen und natürlich von der Straße. Ein einfaches Schloss bietet inzwischen keine Sicherheit mehr. Auch die Markierung des Fahrrads hilft bei einem Diebstahl nicht viel. Die einzigen sinnvollen Alternativen stellen die spezielle Fahrradversicherungen und Hausratversicherungen mit Fahrradschutz dar. Dabei ist aber die erste Möglichkeit eher ungünstig und mit sehr vielen Zusatzklauseln verbunden. Der Fahrradschutz in der Hausratversicherung gewährt hingegen eine effektive Leistung und ersetzt das gestohlene Fahrrad mit einem neuen.

Bei dem Fahrradschutz in der Hausratversicherung handelt es sich um eine Zusatzklausel eines Standard-Hausratversicherungsvertrags, d.h. dass durch diese Leistungserweiterung die Hausratversicherung verteuert wird. Eine kleine Anzahl von Versicherern bietet dieses Extra auch umsonst, doch diese Angebote sind in den meisten Fällen nicht sinnvoll, da sie mit einer zu geringen Deckungssumme einspringen.

Deckungssumme für die Fahrradversicherung

Die Höhe der Deckungssumme für das Fahrrad sollten Sie selbst festlegen können. Diese wird dann meistens als ein Prozentsatz von der Gesamtversicherungssumme berechnet. Achten Sie dabei auf die Unterversicherungsgefahr! Unabhängig davon, wie alt das zu versichernde Fahrrad ist, die Hausratversicherung interessiert sich ausschließlich für den Zeitwert des Gegenstandes, d.h. für den aktuellen Preis eines vergleichbaren Fahrrads. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h., dass bei einem Diebstahl die Police die Summe auszahlen wird, die für den Kauf eines neuen Fahrrads benötigt wird.

Diebstahl

Damit die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl leistet, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Eine der wichtigsten Regeln ist dabei, dass das versicherte Fahrrad in den nächtlichen Stunden zwischen 22:00 und 6:00 nicht auf der Straße abgestellt werden darf. Der Gegenstand muss entweder in der Garage, im Keller oder in irgendeinem anderen Raum abgestellt werden, der abgesperrt werden kann. Inzwischen gibt es auch hierzu viele Ausnahmen. Einige Assekuranzen bieten auch die so genannte Nacht-Leistung und zahlen auch, wenn das Fahrrad in der Nacht von der Straße geklaut wird. Doch aufgepasst! Bei solchen Angeboten handelt es sich oft nur um billige Tricks, die ausgezahlte Versicherungssumme ist dann häufig viel zu niedrig, um sich ein neues Fahrrad anschaffen zu können.

Beiträge

Die Versicherungsbeiträge hängen vom Wert des Hausrates ab. Wenn Sie ein teures Rad haben, jedoch keine wertvollen Gegenstände in der Wohnung oder im eigenen Haus, sollten Sie sich vielleicht eher den Abschluss einer Fahrradversicherung überlegen. Wenn der Hausrat doch entsprechend aus wertvollen Kunstwerken oder Juwelen besteht, hat die Versicherung keine Alternative. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Fahrrad nicht nur gegen Diebstahl geschützt wird, sondern auch gegen Schäden durch Hagel, Wind oder Sturm; Ereignisse, die nicht gerade selten vorkommen.

Versicherungsvergleich

Mit nur einem Klick in unserem Vergleich für Hausratversicherung können Sie sich die Angebote für Hausratversicherung mit Fahrradschutz anzeigen lassen. Im Dialog müssen Sie dazu den Zusatzeinschluss für Farradversicherung auswählen.

News
  • Orkantief „Xynthia“ zieht weiter, Schäden in Millionenhöhe bleiben 
    Orkantief „Xynthia“ hat am vergangenen Wochenende enorme Verwüstungen hinterlassen. Umgestürzte Bäume und herumfliegende Gegenstände zerstörten Autos, behinderten den Autobahn-Verkehr und brachten auch das Streckennetz der Bahn zum Stillstand. In ganz Europa kamen durch den Sturm mindestens 55 Menschen ums Leben. Mit Windstärken von bis zu zwölf fegte das Orkantief durch Stadt und Land. Die Aufräumarbeiten laufen auf Hochtouren. Die entstandenen Schäden bewegen in Millionenhöhen...
  • Wenn nicht nur die Kerze brennt 
    In der Advents- und Weihnachtszeit häufen sich mögliche Brandherde um ein Vielfaches – dabei sei nur an den Adventskranz gedacht, der nach ein paar Tagen nicht nur nach neuen Kerzen verlangt, sondern eigentlich auch nach einer privaten Bewässerungsanlage. Denn die meisten Adventsgestecke sind nicht nur frisch und damit schnell vertrocknet, sondern naturgemäß auch schnell entzündlich. Gleiches gilt natürlich für den Weihnachtsbaum, der in den meisten Haushalten sogar bis zum 6. Januar seine Pflicht erfüllt...
  • EU-Warnung: Lebensgefährliche Lichterketten aus China 
    Ein aktueller Bericht der Europäischen Union warnt vor der Gefahr, die von mangelhaftem Weihnachtsschmuck ausgeht. Fast 50 Prozent der aus China stammenden Lichterketten zeichneten sich durch Mängel aus, so die erschreckende Bilanz. Die Folgen dieser defizitären Ware können Stromschläge, Überhitzung und Brände sein...