Hausratversicherung /
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Hausratversicherung gehört mittlerweile zu den wichtigsten Policen überhaupt. Obwohl Deutschland immer noch zu den sichersten Ländern Europas zählt, werden jedes Jahr Tausende von Menschen Opfer von Diebstahl. Doch nicht nur bei einem Einbruch springt die Hausratversicherung ein. Wenn die Waschmaschine plötzlich launisch wird und alles unter Wasser steht, oder wenn ein Blitzschlag das Haus trifft und die wertvollen Ölgemälde auf den Wänden zerstört – all das sind Fälle für die Hausratversicherung. Zur Verdeutlichung finden Sie hier eine Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung.
Allerdings weisen Versicherungsexperten darauf hin, dass man gerade bei dieser Police besonders auf das Kleingedruckte achten sollte. Damit man etwaige Probleme mit dem Versicherer vermeidet, sollte man einige Grundregeln beachten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
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Abwesenheit – Wenn Sie der versicherten Wohnung länger als 60 Tage fernbleiben, dann sind Sie dazu verpflichtet, dies der Versicherung mitzuteilen. Sollten Sie dies nicht tun, und es ereignet sich ein Schaden während ihrer Abwesenheit, dann kann die Versicherungsgesellschaft die Schadensregulierung verweigern. Sogar wenn Sie längere Zeit krank sind, müssen Sie Ihre Abwesenheit bei der Assekuranz melden.
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Kündigung – Generell dürfen sie die Hausratversicherung in den folgenden drei Fällen kündigen: Sie können ihren Versicherer drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages davon in Kenntnis setzen müssen, dass Sie keine Verlängerung wünschen. Wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird – und zwar ohne dass der Leistungsumfang der Police entsprechend ausgedehnt wird, greift ein Sonderkündigungsrecht. Dieses können Sie sich innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens, mit dem Sie die Assekuranz über die Preiserhöhung informiert, zunutze machen. Die letzte Möglichkeit der Sonderkündigung besteht nach einem Schadensfall. Der Vertrag kann dann innerhalb eines Monats gekündigt werden.
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Gefahrerhöhung – Als Versicherter sind Sie dazu verpflichtet, alle Änderungen an den Lebensumständen, die zu einer Gefahrerhöhung bei der Hausratversicherung führen, der Versicherungsgesellschaft umgehend mitzuteilen. Als solche verstehen die Versicherungsgesellschaften teils sehr unterschiedliche Komponenten. Informieren Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss, bei welchen Faktoren eine Obliegenheitspflicht besteht.
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Grobe Fahrlässigkeit – wie alle anderen Versicherungen deckt auch die Hausratspolice keine Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln entstanden sind. Kein Versicherungsschutz besteht auch bei vorsätzlich zugefügten Schäden am eigenen Hausrat sowie bei Schäden, die durch Kernenergie, Kriegsereignisse, Erdbeben oder Sturmflut zustande gekommen sind.
Unsere Versicherungsexperten empfehlen, sich vor dem Vertragsabschluss ausführlich beraten zu lassen. Wichtig ist auch, dass Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Gesellschaften vergleichen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie sich effektiv und günstig schützen.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Unterversicherungsverzicht
Fahrradversicherung in der Hausratversicherung ?
Hausratversicherung Vergleich
Wohngebäudeversicherung

