Lebensversicherung verkaufen /
Es gibt viele Gründe, warum Lebensversicherungen vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt werden. Zum einen liegt es daran, dass diese Form der Versicherung sehr unflexibel ist und sich oft nicht an die geänderten Lebensumstände anpassen lässt. Zum anderen sind viele Policeninhaber mit der von Jahr zu Jahr sinkenden Rendite nicht mehr zufrieden und wollen daher den Vertrag nicht mehr weiterführen.
In diesen Fällen hatten Sie bisher nur eine Möglichkeit: Sie konnten Ihre Police ausschließlich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft kündigen - zum aktuellen, relativ niedrigen Rückkaufswert. Nun bietet Ihnen ein Policenaufkäufer eine echte Alternative zur Kündigung: nämlich den attraktiven Verkauf zu besseren steuerfreien Konditionen! Zusätzlich bleibt Ihnen ein kostenloser Todesfallschutz für die Familienabsicherung erhalten.
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Was genau ist der Zweitmarkt?
Seit es die Möglichkeit gibt, Kapitallebensversicherungen zu verkaufen, ist der so genannte Zweitmarkt daraus entstanden. Lebensversicherungen werden also angekauft, an institutionelle oder private Investoren vermittelt und fortgeführt. Vor Einführung der Verkaufsmöglichkeit blieb meistens nur die Kündigung oder die Rückgabe an die Versicherungsgesellschaft, wodurch in der Regel viel Geld verloren ging.
Sogar abgetretene Lebensversicherungen können verkauft werden
Lebensversicherungen dienen häufig als Sicherheit für die Finanzierung von Immobilien oder Krediten. Dies bedeutet, dass die Versicherungsverträge bei der jeweiligen Bausparkasse, Versicherungsgesellschaft oder Bank hinterlegt werden und dass der neue Abtretungsgläubiger (der Zessionar) Rechte an der hinterlegten Police erhält. Ein Verkauf ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollte zunächst geklärt werden, ob etwaige Einwände des Zessionars dagegen sprechen.
Können Sie über den Versicherungsvertrag immer frei verfügen?
Ja, das können Sie, denn es ist schlichtweg Ihr Vertrag. Die Versicherungsgesellschaft muss lediglich dem Versicherungsnehmerwechsel zustimmen und die Verpfändung, beziehungsweise Abtretung vorhandener Ansprüche, die aus Ihrem Vertrag hervorgehen, als bekannt verbuchen.

