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Bei der Kfz-Versicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei Versicherungstypen. Das sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teil- und die Vollkaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber für alle Fahrzeughalter bzw. -fahrer zwingend vorgeschrieben. Die Police kommt für Schäden auf, die man anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Angesichts des aktuellen Wettbewerbs auf dem Kfz-Versicherungsmarkt kommt es allerdings zu erheblichen Unterschieden in den Leistungen und Preisen der einzelnen Gesellschaften. So übernehmen manche Kfz-Haftpflichtversicherungen auch die Kosten für Verdienstausfall, Abschleppdienst, oder sogar für eine monatliche Rente des Unfallgeschädigten. Die Preis-Leistungsunterschiede lassen sich am besten mit einem online Vergleich ermitteln.

Die Teil- und Vollkasko kommen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die Teilkaskoversicherung ist für Verluste durch Einbruch oder Diebstahl, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser, Explosion und Brandschäden verantwortlich. Nicht abgedeckt werden Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden. Für diese ist alleine die Vollkaskoversicherung zuständig. Sie ersetzt auch Verluste bei Fahrerflucht, Vandalismus, Silvesterfeuerwerk usw.
Auch bei den Voll- und Teilkaskoversicherungen kommt es zu erheblichen Unterschieden in den Preisen und Leistungen der verschiedenen Gesellschaften. Ein Versicherungsvergleich wird zeigen, dass ein effektiver Versicherungsschutz auch preiswert sein kann.

Die Doppelkarte/ Deckungskarte ist der Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Versicherung und ist bei der Zulassung notwendig.

Die Deckungskarte, oder Versicherungsbestätigung, oder auch Doppelkarte genannt, dient als Nachweis für das Bestehen eines Versicherungsschutzes. Eine solche Bestätigung wird vor allem in den folgenden Fällen benötigt:

  • für die Zulassung eines Fahrzeugs, bzw. für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • beim Wechsel des Wohnortes in einen anderen Zulassungsbezirk
  • bei Wechsel der Versicherung
  • bei Wechsel des Halters
  • wenn das Nummernschild abhanden gekommen ist.

Die Deckungskarte ist eine vorläufige und verbindliche Zusage des Versicherers über den Deckungsschutz im Falle eines Unfalls. Ihre Gültigkeit erlischt mit der Erstellung der eigentlichen Versicherungspapiere. Sie wird in der Regel bei der Versicherungsgesellschaft beantragt, nachdem der Vertrag unterzeichnet wird. Viele Autoversicherer bieten inzwischen Internetseiten, von denen man die Deckungskarte gleich online herunterladen und ausdrucken kann. Wichtig ist auch, dass sich die Deckungskarte nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt und dass sie keine Auskunft über das Bestehen eines Teil- oder Vollkaskoschutzes gibt. Tarifchecks.de bietet Ihnen einen Deckungskarte-Sofortservice – nach dem online Abschluss erhalten sie auf Wunsch ihre Deckungskarte sofort per email zugeschickt.

Beim online Vergleich werden einige Daten wie Schadensfreiheitsklasse, Typschlüsselnummer und Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Beruf und Alter des Halters abgefragt.

Um den Kfz Versicherungsvergleich zu starten, brauchen Sie einige Daten zum Fahrzeug und Fahrzeughalter. Dazu gehören:

  • die Schadensfreiheitsklasse
    Diese gibt Auskunft über die Fahrerfahrung und den Zeitraum, in dem man schadenfrei gefahren ist. Die Schadensfreiheitsklasse können Sie einfach Ihrer letzten Rechnung entnehmen. Sollte bis jetzt keine Vorversicherung bestehen oder bestanden haben, werden Sie in der Regel automatisch in die Schadensfreiheitsklasse ½ (Fahranfänger) eingestuft. - link zu SFU-Tipp
  • Fahrzeugdaten
    Dazu gehört die Herstellerschlüsselnummer bzw. die Typschlüsselnummer des jeweiligen Fahrzeugs. Den Vergleich können Sie allerdings auch ohne die jeweiligen Schlüsselnummer starten, indem Sie die Fahrzeugdaten unserer Fahrzeugdatenbank entnehmen. Außerdem werden Sie nach dem amtlichen Kennzeichen des zu versichernden Fahrzeugs gefragt.
  • persönliche Daten zum Fahrzeughalter
    Informationen wie Geschlecht, Alter, Beruf und Familienstand des Fahrzeughalters, sowie die geschätzte jährliche Fahrleistung werden bei der Prämienberechnung berücksichtigt und werden dementsprechend beim online Vergleich abgefragt.

Nach Eingabe der persönlichen Daten zeigt Ihnen der online Vergleich von tarifchecks.de die günstigen Tarife für Ihre Autoversicherung in Sekundenschnelle.

Damit der Wechsel der Kfz-Versicherung so unproblematisch wie möglich funktioniert, sollten Sie auf die folgenden Punkte achten.

Beim Wechsel der KFZ-Versicherung sind folgende drei Schritte zu beachten:

  • Neue, günstigere Versicherung mit Hilfe eines Vergleichs auswählen und abschließen
  • Kündigung der alten Versicherung:
    Schicken Sie Ihrer alten Versicherung ein Kündigungsschreiben mit der Versicherungsschein-Nummer und Ihrem amtlichen Kennzeichen. Das Schreiben muss bis zum 30. 11. bzw. einen Monat vor Vertragsende der Versicherungsgesellschaft vorliegen!
  • Sie erhalten nun eine Deckungskarte / Doppelkarte von Ihrer neuen Versicherung. Senden Sie diese umgehend weiter an Ihre Zulassungsstelle, damit es keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes gibt.

Es gibt folgende Kündigungsmöglichkeiten:

  • ordentliche Kündigung zum Vertragsende
  • außerordentliche Kündigung (z.B. bei einer Beitragserhöhung)
  • Fahzeugwechsel
  • nach einem Schadensfall
Schadensfreiheitsklassen (SFK)
Was sind Schadensfreiheitsklassen und welche gibt es?
Verträge kündigen
Erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Verträge kündigen können und was zu beachten ist.
Abwrackprämie
Was ist bei der Abwrackprämie zu beachten?
Elektronische Versicherungsbestätigung
Ist das die elektonische Deckungskarte und wie funktioniert sie?
News
  • Gefangen in der Kfz-Versicherung 
    Was nach einem eher zweitklassigen Aprilscherz klingt, ist für viele Kfz-Versicherungsnehmer derzeit blanke Realität. Denn die beiden Versicherungsunternehmen Ineas und Lady Car Online werden seit Juni von einer Insolvenzverwaltung geführt. Ursprünglich hatten sich die Versicherten von ihren Verträgen wohl versprochen, im Schadensfall abgesichert zu sein. Dass sich das Blatt aber wenden könnte und die Assekuranz eine Versicherung viel nötiger gehabt hätte, war von Verbraucherseite her nicht absehbar...
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    Wer im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, sollte in jedem Fall am Unfallort bleiben, bis die Polizei eingetroffen ist – ganz gleich, ob andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt sind oder nicht. Andernfalls macht man sich nicht nur strafbar, sondern riskiert im Zweifel und zu allem Überfluss auch noch den Kfz-Versicherungsschutz...
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