KFZ - VERSICHERUNG /

ABWRACKPRÄMIE

In den Richtlinien der Bundesregierung (Stand 20.02.2009) zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen ist die Abwrackprämie als Teil des Konjunkturpakets II mit folgendem Zuwendungszweck definiert: "Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe einer Umweltprämie die Verschrottung alter und den Absatz neuer Personenkraftwagen zu fördern. Dadurch werden alte Personenkraftwagen mit hohen Emissionen an klassischen Schadstoffen durch neue, effizientere und sauberere Fahrzeuge ersetzt. Damit wird ein Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft geleistet bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage."

Soviel zur Zielsetzung. Die eigentliche Prämie sieht folgendermaßen aus: Anspruch auf die staatliche Umweltprämie von 2.500 Euro haben all jene, die in der Zeit vom 14.01.2009 bis zum 21.12.2009 ihr mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten lassen und sich einen Neu- oder Jahreswagen kaufen oder Leasen, der mindestens die Schadstoffklasse vier (Euro-4-Abgasnorm) erfüllt. Darüber hinaus muss der Altwagen mindestens zwölf Monate auf den Käufer des Neuwagens zugelassen gewesen sein.

Das Prinzip Abwrackprämie - das also offiziell den Namen "Umweltprämie" trägt - erwies sich bisher als absoluter Erfolgsschlager. Nicht nur, dass der Begriff so ungewöhnlich und gleichzeitig inspirierend klingt, dass man sich ihn gut als Wort des Jahres vorstellen könnte. Allerorts winken Angebote, die mit abwrackenden Prämien werben - etwa für ein altes Paar Schuhe, Kochtöpfe oder auch den schon etwas mitgenommenen Reisekoffer.

Doch zurück zur Abwrackprämie für Altautos. Die ursprünglich auf 1,5 Milliarden begrenzten Fördermittel der Bundesregierung, die für etwa 600.000 Umweltprämien ausgereichen sollten, wurden erheblich aufgestockt. Seit einem Beschluss vom 8. März 2009 wurden nochmals 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, womit der Prämientopf nun insgesamt rund 5 Milliarden Euro schwer ist. Auch die Förderrichtlinien wurden Ende März drastisch erneuert.

Zuständig für die staatliche Umweltprämie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Seit Einführung der Konjunkturmaßnahme waren bisher zwei Antragsverfahren möglich. In der Zeit vom 14. Januar bis zum 30. März musste man für den erfolgreichen Antrag auf Gewährung der Abwrackprämie den Verschrottungsnachweis des Altfahrzeugs erbringen und den Kauf des Neu- oder Jahreswagens sofort nachweisen.

Da die erhöhte Nachfrage - vor allem im Kleinwagenbereich - jedoch dazu führte, dass zahlreiche Verbraucher zwar abwracken wollten, die teils langen Lieferzeiten jedoch die Befürchtung schürten, man könne in Sachen Prämie leer ausgehen, wurde das Verfahren schließlich geändert. Seit dem 30. März kann die Abwrackprämie daher ausschließlich online reserviert werden. Bis dahin waren bereits 480.160 Anträge beim Bundesamt eingegangen.

Und so wird’s gemacht

Auf der BAFA-Internetseite kann die Antragsmaske unter www.ump.bafa.de ausgefüllt werden. Beigefügt werden muss entweder eine Kopie des Kauf- bzw. Leasingvertrags oder eine Kopie der rechtsverbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs als PDF-Datei. Damit der Online-Antrag auf Gewährung der Abwrackprämie so reibungslos wie möglich klappt, sollte man einige Informationen parat haben.

Neben den persönlichen Daten wird nach den Angaben des Altfahrzeugs gefragt (Fahrzeug-Identitäts-Nummer, Fahrzeugtyp, Hersteller) sowie nach den Daten des Neufahrzeugs. Besonders wichtig sind außerdem das Datum des Kauf- bzw. Leasingvertrags und die Emissionsklasse. Verbraucher erhalten dann umgehend eine Eingangsbestätigung nebst "ID-Nummer", womit die Antragsreihenfolge festgelegt ist. Die eigentliche Garantie für die Gewährung der Umweltprämie ist allerdings erst mit dem postalischen Erhalt des Reservierungsbescheides gesichert. Von diesem Zeitpunkt an haben Verbraucher dann sechs Monate Zeit, um die noch ausstehenden Dokumente nachzureichen. Erst dann kann die Prämie ausgezahlt werden.

Zu den noch ausstehenden Nachweisen, die nach Erhalt des Reservierungsbescheides innerhalb von sechs Monaten postalisch erbracht werden müssen, gehören:

  • der Verschrottungsnachweis eines staatlich anerkannten Demontagebetriebs
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs
  • Zulassungsnachweis des Neufahrzeugs

Für Jahreswagen muss der Nachweis erbracht werden, dass das Auto zum Kauf-Zeitpunkt auf eine Person zugelassen war, die werksangehörig ist.

Auch die Kfz-Versicherung will ordentlich abgewrackt werden

Wer von der Abwrackprämie Gebrauch machen will, muss sich auch um einen neuen Versicherungsschutz kümmern. Denn mit der Verschrottung des Altfahrzeugs, kommt auch die alte Police in den Schredder. Während die reguläre Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen jährlich bis zum 30. November läuft, zeichnet sich in diesem Jahr eine außerordentliche Schlacht um Versicherungsrabatte ab, von der Verbraucher maßgeblich profitieren können. Schließlich reagieren nicht nur Autohändler auf die staatliche Finanzspritze mit attraktiven Umweltrabatten, sondern auch die Versicherungsgesellschaften.

Die Wahl der optimalen Kfz-Versicherung ist gerade für Neuwagen besonders wichtig. Denn für einen Neuwagen kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung durchaus lohnen. Und zwar allein deshalb, weil das Fahrzeug nur dann innerhalb der ersten sechs oder gar 24 Monate von den meisten Versicherern bis zur Höhe des Neupreises versichert sind. Je nach Versicherungsangebot kann sich aber auch eine Teilkaskoversicherung rentieren, bei der die Beiträge unter anderem nach der Höhe des Selbstbehalts bestimmt werden.

Ungeachtet der jeweiligen Versicherungsform stehen derzeit besonders zwei charakteristische Modelle hoch im Kurs: Zum einen Kombiangebote, bei denen Autohändler nicht nur das jeweilige Fahrzeug verkaufen, sondern auch den entsprechenden Versicherungsschutz. Zum anderen kann die Kfz-Versicherung natürlich auch über externe Policen-Anbieter bezogen werden, die momentan mit besonders lukrativen Abwrack-Rabatten locken. Wichtig ist hierbei natürlich der Vergleich des tatsächlichen Preisleistungsverhältnisses. Denn auch hier gilt: besonders günstig ist nicht immer bedingungslos gut.

Versicherungsexperten warnen vor vorschnellen Schnäppchen im Zusammenhang mit der staatlichen Umweltprämie. Denn die Rabatte schießen geradezu wie Pilze aus dem Boden und bilden schon jetzt einen dichten Tarifdschungel, der nur mittels eines umfassenden Vergleichs zu durchqueren ist. Der unabhängige Kfz-Versicherungsvergleich von Tarifchecks ermöglicht einen unkomplizierten und selbstverständlich kostenfreien Überblick aktueller Angebote im Handumdrehen.

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