KFZ - VERSICHERUNG /

DIE ELEKTRONISCHE VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG ( eVB ) / DECKUNGSKARTE ( früher DOPPELKARTE )

Um ein Fahrzeug zuzulassen, benötigt man eine Deckungskarte des Versicherungsunternehmens, dass für das jeweilige Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Vor dem 1. März 2008 handelte es sich dabei um ein Papierdokument in doppelter Ausführung, daher ist diese Form der Deckungskarte auch als Doppelkarte bekannt. Die eine Kopie der Deckungskarte war für die Zulassungsstelle gedacht, die andere für das Versicherungsunternehmen. Seit mehr als einem Jahr arbeiten die Zulassungsstellen inzwischen ausschließlich mit der elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Diese ist nichts anderes als ein siebenstelliger Code, der aus Buchstaben und Ziffern besteht. Diesen Code müssen Sie einfach der Zulassungsstelle mitteilen, die sich dann die benötigten Informationen einholt, die in einer zentralen Datenbank unter diesem Code gespeichert sind.

Welche Vorteile hat die elektronische Deckungskarte?

Die Vorteile sind natürlich vielfältig. Erleichtert wird dadurch die Arbeit der Zulassungsstellen und Autoversicherer, die nicht mehr alles per Hand eingeben müssen, sondern die Daten bequem elektronisch abrufen können. Auf diese Weise verkürzt sich die Zeit für die Anmeldung eines Automobils enorm. D.h. jeder Bundesbürger profitiert davon, da er sich nicht mehr stundenlang in den Zulassungsstellen anstellen muss. Darüber hinaus ist die Einführung der elektronischen Deckungsbestätigung nur ein Teil der Anmeldeprozedur, die in den nächsten Jahren eingeführt werden soll.

Wie wichtig ist die elektronische Versicherungsbestätigung?

Die elektronische Deckungsbestätigung ist ein Dokument, das für die Zulassung eines Fahrzeugs von großer Bedeutung ist. Dennoch ist sie kein Vertragsdokument. Der Code erlischt nach der Anmeldung in der Zulassungsstelle. Damit ist der Zugang zu den Fahrzeugdaten, die bisher darunter in der zentralen Datenbank gespeichert wurden, nicht mehr vorhanden. Mit der Deckungsbestätigung können Sie nur in einem einzigen Fall vor den Kontrollorganen das Bestehen einer Kfz-Versicherung bescheinigen, und zwar auf dem Weg vom Versicherungsunternehmen zur Zulassungsstelle. Ab dem Moment der Zulassung gelten die amtlichen Kennzeichen als Beweis für das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung in ganz Europa und in Teilen Afrikas.

Welche anderen Papiere müssen für die Zulassung eines Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorgelegt werden?

Neben der elektronischen Deckungsbestätigung brauchen Sie auch unbedingt den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein (auch Zulassungsbescheinigung genannt), eine ordnungsgemäße TÜV-Bescheinigung sowie eine Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung und Ihren Personalausweis.

Der Deckungskarten-Sofort-Service

Die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung macht es möglich, dass bestimmte Versicherungsgesellschaften die Deckungsbestätigung innerhalb von einer Stunde zusenden. Davon profitieren alle unsere Kunden! Wenn Sie bei Tarifchecks.de einen online-Antrag stellen, wird Ihnen von vielen Versicherern die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) innerhalb von einer Stunde per E-Mail zugesandt. Bei anderen Versicherern bekommen Sie Ihre elektronische Bestätigung innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Am nächsten Tag bekommen Sie die Bestätigung sogar per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.
News
  • Kfz-Versicherung: Fahrlässiges Verhalten mit Autoschlüsseln 
    Die Einhaltung der sogenannten Sorgfaltspflicht ist die Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall in vollem Umfang für den jeweiligen finanziellen Schaden aufkommt. Denn die Vertragsbedingungen sind nur dann bindend, wenn jede Vertragsseite ihren Soll erfüllt...
  • Neues von den Typklassen in der Kfz-Versicherung 
    Jedes Auto, das Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist, wird bei seiner Zulassung einer bestimmten Typklasse zugeordnet. Diese ergibt sich aus der jährlich angepassten Statistik, die Auskunft über die jeweilige Schadensentwicklung gibt...
  • Satte Rabatte nach begleitetem Autofahren (BF17) 
    Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) wurde in einigen Bundesländern nun bereits fünf Jahre lang getestet. Weil die Unfallstatistiken deutlich zeigen, wie erfolgreich das Modell ist, dürfen ab dem Jahr 2011 bundesweit alle 17-Jährigen von diesem Modell Gebrauch machen. Der Führerschein darf dann schon im Alter von 17 Jahren gemacht werden...