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Bei der Kfz-Versicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei Versicherungstypen. Das sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teil- und die Vollkaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber für alle Fahrzeughalter bzw. -fahrer zwingend vorgeschrieben. Die Police kommt für Schäden auf, die man anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Angesichts des aktuellen Wettbewerbs auf dem Kfz-Versicherungsmarkt kommt es allerdings zu erheblichen Unterschieden in den Leistungen und Preisen der einzelnen Gesellschaften. So übernehmen manche Kfz-Haftpflichtversicherungen auch die Kosten für Verdienstausfall, Abschleppdienst, oder sogar für eine monatliche Rente des Unfallgeschädigten. Die Preis-Leistungsunterschiede lassen sich am besten mit einem online Vergleich ermitteln.

Die Teil- und Vollkasko kommen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die Teilkaskoversicherung ist für Verluste durch Einbruch oder Diebstahl, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser, Explosion und Brandschäden verantwortlich. Nicht abgedeckt werden Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht werden. Für diese ist alleine die Vollkaskoversicherung zuständig. Sie ersetzt auch Verluste bei Fahrerflucht, Vandalismus, Silvesterfeuerwerk usw.
Auch bei den Voll- und Teilkaskoversicherungen kommt es zu erheblichen Unterschieden in den Preisen und Leistungen der verschiedenen Gesellschaften. Ein Versicherungsvergleich wird zeigen, dass ein effektiver Versicherungsschutz auch preiswert sein kann.

Die Doppelkarte/ Deckungskarte ist der Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Versicherung und ist bei der Zulassung notwendig.

Die Deckungskarte, oder Versicherungsbestätigung, oder auch Doppelkarte genannt, dient als Nachweis für das Bestehen eines Versicherungsschutzes. Eine solche Bestätigung wird vor allem in den folgenden Fällen benötigt:

  • für die Zulassung eines Fahrzeugs, bzw. für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • beim Wechsel des Wohnortes in einen anderen Zulassungsbezirk
  • bei Wechsel der Versicherung
  • bei Wechsel des Halters
  • wenn das Nummernschild abhanden gekommen ist.

Die Deckungskarte ist eine vorläufige und verbindliche Zusage des Versicherers über den Deckungsschutz im Falle eines Unfalls. Ihre Gültigkeit erlischt mit der Erstellung der eigentlichen Versicherungspapiere. Sie wird in der Regel bei der Versicherungsgesellschaft beantragt, nachdem der Vertrag unterzeichnet wird. Viele Autoversicherer bieten inzwischen Internetseiten, von denen man die Deckungskarte gleich online herunterladen und ausdrucken kann. Wichtig ist auch, dass sich die Deckungskarte nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt und dass sie keine Auskunft über das Bestehen eines Teil- oder Vollkaskoschutzes gibt. Tarifchecks.de bietet Ihnen einen Deckungskarte-Sofortservice – nach dem online Abschluss erhalten sie auf Wunsch ihre Deckungskarte sofort per email zugeschickt.

Beim online Vergleich werden einige Daten wie Schadensfreiheitsklasse, Typschlüsselnummer und Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Beruf und Alter des Halters abgefragt.

Um den Kfz Versicherungsvergleich zu starten, brauchen Sie einige Daten zum Fahrzeug und Fahrzeughalter. Dazu gehören:

  • die Schadensfreiheitsklasse
    Diese gibt Auskunft über die Fahrerfahrung und den Zeitraum, in dem man schadenfrei gefahren ist. Die Schadensfreiheitsklasse können Sie einfach Ihrer letzten Rechnung entnehmen. Sollte bis jetzt keine Vorversicherung bestehen oder bestanden haben, werden Sie in der Regel automatisch in die Schadensfreiheitsklasse ½ (Fahranfänger) eingestuft. - link zu SFU-Tipp
  • Fahrzeugdaten
    Dazu gehört die Herstellerschlüsselnummer bzw. die Typschlüsselnummer des jeweiligen Fahrzeugs. Den Vergleich können Sie allerdings auch ohne die jeweiligen Schlüsselnummer starten, indem Sie die Fahrzeugdaten unserer Fahrzeugdatenbank entnehmen. Außerdem werden Sie nach dem amtlichen Kennzeichen des zu versichernden Fahrzeugs gefragt.
  • persönliche Daten zum Fahrzeughalter
    Informationen wie Geschlecht, Alter, Beruf und Familienstand des Fahrzeughalters, sowie die geschätzte jährliche Fahrleistung werden bei der Prämienberechnung berücksichtigt und werden dementsprechend beim online Vergleich abgefragt.

Nach Eingabe der persönlichen Daten zeigt Ihnen der online Vergleich von tarifchecks.de die günstigen Tarife für Ihre Autoversicherung in Sekundenschnelle.

Damit der Wechsel der Kfz-Versicherung so unproblematisch wie möglich funktioniert, sollten Sie auf die folgenden Punkte achten.

Beim Wechsel der KFZ-Versicherung sind folgende drei Schritte zu beachten:

  • Neue, günstigere Versicherung mit Hilfe eines Vergleichs auswählen und abschließen
  • Kündigung der alten Versicherung:
    Schicken Sie Ihrer alten Versicherung ein Kündigungsschreiben mit der Versicherungsschein-Nummer und Ihrem amtlichen Kennzeichen. Das Schreiben muss bis zum 30. 11. bzw. einen Monat vor Vertragsende der Versicherungsgesellschaft vorliegen!
  • Sie erhalten nun eine Deckungskarte / Doppelkarte von Ihrer neuen Versicherung. Senden Sie diese umgehend weiter an Ihre Zulassungsstelle, damit es keine Unterbrechung des Versicherungsschutzes gibt.

Es gibt folgende Kündigungsmöglichkeiten:

  • ordentliche Kündigung zum Vertragsende
  • Um ordentlich bei Ihrer aktuellen Kfz Versicherung kündigen zu können, müssen Sie das Kündigungsschreiben in der Regel bis zum 30. November eines Jahres bei Ihrer Assekuranz eingereicht haben. Wichtig: Ihre Kündigung muss bis spätestens zum Stichtag bei der Kfz Versicherung eingegangen sein, senden Sie einen entsprechenden Brief also rechtzeitig ab! Es ist empfehlenswert eine Kündigung der Kfz Versicherung immer als Einschreiben zu versenden. Zusätzlich sollten Sie eine Eingangsbestätigung von dem Versicherungsunternehmen anfordern. Legen Sie dem Schreiben zu diesem Zweck am besten auch einen frankierten Rückschein bei. Vor einer Kündigung ist es immer wichtig, möglichst schon eine andere Kfz Versicherung ausgesucht zu haben. Nutzen Sie hier einfach einen online verfügbaren Kfz Versicherungsvergleich um eine Menge Zeit und Geld zu sparen.
  • außerordentliche Kündigung (z.B. bei einer Beitragserhöhung)
  • Wenn die Kfz Versicherung die Beiträge Ihrer Police erhöht, ohne dabei den Leistungsumfang zu erweitern, haben Sie ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Zu einer Erhöhung der Beiträge bei gleichbleibender Leistung kann es etwa im Falle einer Typklassenanpassung kommen. Auch wenn Sie in eine andere Regionalklasse eingestuft werden, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Jedoch greift dies nur, wenn die Kfz Versicherung eine Neueinteilung der Regionalklassen vornimmt. Wenn Sie als Versicherungsnehmer aufgrund eines Umzuges in eine andere Regionalklasse eingeteilt werden, steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu.
  • Fahzeugwechsel
  • Natürlich steht Ihnen auch ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. In diesem Fall brauchen Sie sich um gar nichts zu kümmern, der Vertrag mit der jeweiligen Kfz Versicherung wird hier automatisch aufgelöst. Wenn Sie ein neues Fahrzeug zulassen möchten, haben Sie selbstverständlich die freie Wahl aus allen Kfz Versicherungen.
  • nach einem Schadensfall
  • Wenn Ihre Kfz Versicherung einen Schaden für Sie reguliert hat, steht Ihnen auch hier ein vierwöchiges Recht zur außrordentlichen Kündigung zu. Diese Kündigungsfrist beginnt mit Abschluss der Regulierung durch die Assekuranz. Dabei ist es völlig belanglos, ob die Kfz Versicherung den Schaden anerkannt hat oder nicht. Ein Sonderkündigungsrecht besitzen Sie in jedem Fall.
Schadensfreiheitsklassen (SFK)
Was sind Schadensfreiheitsklassen und welche gibt es?
Verträge kündigen
Erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Verträge kündigen können und was zu beachten ist.
Abwrackprämie
Was ist bei der Abwrackprämie zu beachten?
Elektronische Versicherungsbestätigung
Ist das die elektonische Deckungskarte und wie funktioniert sie?
News
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    Im Zuge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen deutsche Versicherer bis Ende 2012 dafür sorgen, einheitliche Tarife für Frauen und Männer anzubieten. Die Folge dieser Neuregelung dürfte für so manchen Versicherungsnehmer Beitragserhöhungen bedeuten. Experten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) raten in diesem Zusammenhang jedoch von einer Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ab...
  • Bundesrat beschließt Einführung von Wechselkennzeichen 
    Eine Entscheidung zum Thema Wechselkennzeichen wurde schon seit geraumer Zeit erwartet. Nun hat der Bundesrat die Einführung von Wechselkennzeichen beschlossen. Bis Mitte des kommenden Jahres soll die Einführung abgeschlossen sein. Dann können zwei Fahrzeuge des gleichen Typs über eine Kfz-Versicherung zugelassen werden. Die Zulassungskosten sollen bei etwa 65 Euro liegen...