KFZ - VERSICHERUNG /

KASKOVERSICHERUNG

Kaskoversicherungen heissen eigentlich "Fahrzeugteileversicherung" oder "Fahrzeugvollversicherung". Sie dienen zur Absicherung des Risikos gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs im Gegesatz zur Haftpflichtversicherung, die der Absicherung der verursachten Schäden dient.

Man unterscheidet Vollkasko und Teilkasko.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) ist, wie die Teilkasko, keine Pflichtversicherung, sondern eine optionale Versicherung. Die Vollkasko geht über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinaus und deckt Schäden durch selbstverschuldete Unfälle ebenso ab wie mutwillige Beschädigungen fremder Personen am versicherten Fahrzeug. Bei Totalschäden bzw. Diebstahl erhält der Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert des Autos.

Auch bei der Vollkaskoversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese reicht von 150 EUR bis zu 1000 EUR. Am meisten werden hier 300 EUR gewählt.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko (Fahrzeugteileversicherung) ist ein optionaler Teil der KFZ-Versicherung, der gewisse, d.h. nicht alle, Schäden am eigenen Fahrzeug abgdeckt. Zu den abgedeckten Schäden zählen:

  • Brand
  • Diebstahl
  • Blitzschlag, Hagel und Sturm
  • Glasbruch
  • Explosion
  • Schmorschäden
  • Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)

Die Teilkasko wird i.d.R. mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Die am meisten gewählte Selbstbeteiligung beträgt 150 EUR.

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