KFZ - VERSICHERUNG /
SCHADENSFREIHEITSKLASSE
Die Schadensfreiheitsklasse (SFK oder SF-Klasse), zeigt die Anzahl der schadensfrei
gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf Ihrer bisherigen KFZ-Verträge. Je länger Sie unfallfrei fahren, um so günstiger
wird die Schadensfreiheitsklasse und damit die Versicherungsprämie.
Schadensfreiheitsklassen gibt es sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung
beträgt der Beitragssatz immer 100 %. Schließen Sie erstmals eine Vollkaskoversicherung ab oder hatten Sie über 5 Jahre keine Vollkaskoversicherung,
so wird die Schadensfreiheitsklasse der Haftpflichtversicherung übernommen.
zum Tarifvergleich
Die Einstufung der Schadensfreiheitsklassen erfolgt meist in folgender Abstufung: 120% --> 100% --> 85% --> 75% --> 65% --> 60%. Dann geht es in 5%-Schritten herunter bis zu 30%. Das ist die günstigste Schadensfreiheitsklasse.
Jeweils zu Vertragsbeginn (in der Regel zum 01.01 jeden Jahres) erfolgt eine Neueinstufung der Schadensfreiheitsklasse. Wer unfallfrei gefahren ist, wird dafür mit einer Aufstufung belohnt und muss einen geringeren Versicherungsbeitrag zahlen. Wer Schuld an einem Unfall hatte, wird abgestuft und muss eine höhere Prämie zahlen.
Wenn das Fahrzeug im Laufe des Jahres zugelassen wird, gilt eine Frist von sechs Monaten, um auch von einer Höherstufung profitieren zu können. Das bedeutet: Wer sein Fahrzeug nach dem 1. Juli anmeldet, bleibt auch im folgenden Jahr in derselben Schadensfreiheitsklasse. Am "günstigsten" ist es, sein Auto Ende Juni anzumelden.
Bei kleineren Schäden kann man in Erwägung ziehen, den Schaden selbst zu begleichen. Dazu muss individuell berechnet werden, ob eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse oder die Übernahme der Schadenkosten teurer ist.
Sonderfälle in der Einstufung
- Fahranfänger
- Langjähriger Führerscheinbesitz ohne Besitz eines Autos (nur wenn die Führerscheinherkunft EU ist)
- Ehe- oder Lebenspartner
- Zweitwagen
- Vertragsunterbrechung
- Rabattübertragung durch Verwandte


