KFZ - VERSICHERUNG /

SCHADENSFREIHEITSKLASSE

Schadensfreiheitsklasse - für Fahranfänger wird es teuer
Vorsichtiges Fahren ist wichtig nicht nur wegen dem eigenen Leben und dem Leben aller anderen Teilnehmer im Straßenverkehr äußerst wichtig, sondern weil man so auch richtig Geld sparen kann. Jeder weiß, dass die Kfz-Versicherung mit jedem weiteren Jahr, in dem man schadenfrei gefahren ist, günstiger wird. Erfahrung und Aufmerksamkeit auf den Straßen können einiges an Geld sparen. Doch was ist mit Fahranfängern, die gerade ihre Führerscheine bekommen haben und ihr Fahrzeug gleich versichern müssen? Wie es in nur wenigen anderen Bereichen im Leben ist, bringt in der Kfz-Versicherung die Jugend nur Nachteile mit sich. Fahranfänger werden in der Regel immer in die Schadensfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft. Die entspricht wiederum stolze 250% vom Basiswert. Wieviel Euro das genau sind, entscheidet schlussendlich der jeweilige Versicherer selbst, doch eins weiß man mit Sicherheit, billig ist es auf keinen Fall.

Die Finanzlast veringern
Die Konkurrenz auf dem Versicherungsmarkt macht es jedoch möglich, durch bestimmte Tricks, diese ungünstige Tatsache zu ändern, oder eben zumindest die Finanzlast etwas zu verkleinern. Zuerst sollte man zum Beispiel wissen, dass nicht alle Versicherer die Regel mit der SF0 befolgen. Es gibt eine Reihe von Gesellschaften, die durchaus dafür bereit sind, unerfahrene Fahrer in eine höhere Klasse einzustufen. Um so ein lukratives Angebot zu bekommen, soll man allerdings lange recherchieren und persönlichen Kontakt mit einem Vermittler aufnehmen.

Verwandte ersten Grades
Eine überlegenswerte Alternative ist die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von anderen Familienmitgliedern. Von Verwandten des ersten Grades ist so eine Übernahme bei fast allen Gesellschaften möglich. Als potenzielle Rabattquellen zählen hierzu die Eltern, Ehepartner und in seltenen Fällen auch die Großeltern. Wichtig dabei ist, dass man Rabatt nur für die Jahre bekommt, in denen man im Besitz eines Führerscheins war. Das heißt, dass wenn man seit 3 Jahren einen Führerschein besitzt, kann man höchstens in die SF3 eingestuft werden. Ob und bei wem sich so eine Übertragung lohnt, hängt von dem individuellen Fall ab. Denn hier muss derjenige, von dem die SF übernommen wird, auf seinen Anspruch auf weiteren Schadenfreiheitsrabatt verzichten. Sollte diese Person später noch ein Fahrzeug versichern, wird es so eingestuft, als ob sie noch nie ein Fahrzeug versichert hat.

Die Zweitwagenregelung
Eine weitere Möglichkeit, die ungünstige Einstufung zu vermeiden, ist wenn man das Fahrzeug als ein Zweitwagen eines anderen Familienangehörigen versichern lässt, der im Besitz einer höheren Schadensfreiheitsklasse ist. Bei dieser Variante besteht keine Gefahr für den Rabatt der besser eingestuften Versicherten. Der Grund dafür liegt darin, dass eine Autoversicherung fahrzeugbezogen ist. Das heißt, dass bei einem Unfall die Versicherung des jeweiligen Fahrzeugs und nicht der Versicherungsnehmer belastet wird.

Unabhängige Beratung
Immerhin empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung als Fahranfänger nicht nur einen umfangreichen Vergleich durchzuführen, sondern sich auch persönlich und unabhängig beraten zu lassen. Durch Übertragung der Schadensfreiheitsklasse oder andere Möglichkeiten kann man sich jede Menge Geld ersparen.

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