KFZ - VERSICHERUNG /
SCHADENSFREIHEITSKLASSE
Schadenfreiheitsrabattübertragung unter Ehepartnern
Die Schadensfreiheitsklasse (SFK)
Die Schadensfreiheitsklasse
ist ein Begriff, den jeder kennen muss. Dieser spielt eine besonders wichtige Rolle bei
der Festlegung der Beitragshöhe in der Kfz-Versicherung. Die Schadensfreiheitsklasse
gibt nämlich Auskunft darüber, wie lange ein Fahrzeugbesitzer
schadenfrei gefahren ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Schadensfreiheitsklasse unabhängig
von der Versicherungsgesellschaft festgelegt wird. Wenn Sie zum Beispiel acht Jahre schadenfrei
gefahren sind, werden Sie automatisch und bei jeder Assekuranz in die SF 8 eingestuft, bei neun
schadenfreien Jahren kommen Sie wiederum in die SF 9 usw. Die Schadensfreiheitsklasse ändert sich
nicht, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln.
Unterschiedliche Schadenfreiheitsrabatte
Das, was sich aber
ändert, ist der Schadenfreiheitsrabatt. Dieser wird von der jeweiligen Versicherung
für jede einzelne Klasse bestimmt. Durch den Schadenfreiheitsrabatt belohnen die
Versicherer ihre vorsichtigen und korrekten Kunden.
Übertragbarkeit auf andere Personen
Der Schadenfreiheitsrabatt kann auch auf
andere Personen übertragen werden. Dafür müssen
aber einige Bedingungen erfüllt werden, die von jedem Versicherer individuell festgelegt werden.
Als wichtigstes und gleichsam grundlegendstes Kriterium gilt allerdings, dass der Versicherungsnehmer
und die Person, auf die der Rabatt übertragen werden soll, "in bestimmten Verhältnissen" leben. Unter
"bestimmten Verhältnissen" verstehen die Versicherer nichts anderes als enge Familienverhältnisse.
Das heißt, dass eine Rabattübertragung nur zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern unter 18 Jahren
und solche, die zwar älter als achtzehn sind, sich aber immer noch in einer Ausbildung befinden,
zulässig ist.
Dauer des Führerscheinbesitzes
Hier gibt es
noch einen Punkt, auf den man besonders achten sollte, und zwar bezüglich
der Dauer des Führerscheinbesitzes. Bei einer Rabattübertragung wird natürlich die Schadensfreiheitsklasse
des besser eingestuften Partners/ Elternteils geltend gemacht. Das trifft aber nur dann zu,
wenn der schlechter eingestufte Partner auch so lange im Besitz eines Führerscheins ist.
Ein Beispiel: Herr Müller fährt seit 15 Jahren schadenfrei und wird in die SF 15 eingestuft.
Seine Frau besitzt einen Führerschein seit lediglich sechs Jahren. In diesem Fall kann sich
Frau Müller den Schadenfreiheitsrabatt ihres Mannes nicht zunutze machen.
Der Partnertarif
Hoffnung gibt es dennoch. Viele Versicherer bieten inzwischen
den sog. Partnertarif an. Bei diesem kann eine Rabattübertragung nur zwischen Ehegatten und Lebenspartnernstattfinden. Doch
auch wenn Familie Müller den Partner-Tarif gewählt hat, kann sie trotzdem mit einer Kompromisslösung
rechnen. Frau Müller wird zwar in einer schlechteren Schadensfreiheitsklasse eingestuft als ihr
Mann, immerhin wird aber der Rabatt besser sein, als der, den sie ursprünglich bekommen sollte.
Bedingungen des Partnertarif
Wenn Sie sich auch für
einen Partner-Tarif interessieren, sollten Sie sich in jedem Fall
ausgiebig bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen. Es gibt nämlich eine Reihe von Bedingungen,
die erfüllt werden müssen – wie, zum Beispiel, dass der besser eingestufte Partner in den letzten
zwölf Monaten keinen Unfall gemeldet haben darf. Darüber hinaus ist es üblich, dass Versicherungsnehmer
und Fahrzeughalter identisch sein müssen. Ein klarer Nachteil ist, dass Fahrer der höchsten
Schadensfreiheitsklasse, also in der SF 25, bei einem Unfall drastisch zurückgestuft werden, wenn
sie sich mit dem Partner-Tarif versichert haben.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Fahranfänger
Zweitwagenregelung
Grenzwert-Rechner (Excel97-Datei, 119 KB)
Verträge kündigen
Kasko-Versicherungen
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