KFZ - VERSICHERUNG /

SCHADENSFREIHEITSKLASSE

Schadenfreiheitsrabattübertragung unter Ehepartnern

Die Schadensfreiheitsklasse (SFK)
Die Schadensfreiheitsklasse ist ein Begriff, den jeder kennen muss. Dieser spielt eine besonders wichtige Rolle bei der Festlegung der Beitragshöhe in der Kfz-Versicherung. Die Schadensfreiheitsklasse gibt nämlich Auskunft darüber, wie lange ein Fahrzeugbesitzer schadenfrei gefahren ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Schadensfreiheitsklasse unabhängig von der Versicherungsgesellschaft festgelegt wird. Wenn Sie zum Beispiel acht Jahre schadenfrei gefahren sind, werden Sie automatisch und bei jeder Assekuranz in die SF 8 eingestuft, bei neun schadenfreien Jahren kommen Sie wiederum in die SF 9 usw. Die Schadensfreiheitsklasse ändert sich nicht, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln.

Unterschiedliche Schadenfreiheitsrabatte
Das, was sich aber ändert, ist der Schadenfreiheitsrabatt. Dieser wird von der jeweiligen Versicherung für jede einzelne Klasse bestimmt. Durch den Schadenfreiheitsrabatt belohnen die Versicherer ihre vorsichtigen und korrekten Kunden.

Übertragbarkeit auf andere Personen
Der Schadenfreiheitsrabatt kann auch auf andere Personen übertragen werden. Dafür müssen aber einige Bedingungen erfüllt werden, die von jedem Versicherer individuell festgelegt werden. Als wichtigstes und gleichsam grundlegendstes Kriterium gilt allerdings, dass der Versicherungsnehmer und die Person, auf die der Rabatt übertragen werden soll, "in bestimmten Verhältnissen" leben. Unter "bestimmten Verhältnissen" verstehen die Versicherer nichts anderes als enge Familienverhältnisse. Das heißt, dass eine Rabattübertragung nur zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Kindern unter 18 Jahren und solche, die zwar älter als achtzehn sind, sich aber immer noch in einer Ausbildung befinden, zulässig ist.

Dauer des Führerscheinbesitzes
Hier gibt es noch einen Punkt, auf den man besonders achten sollte, und zwar bezüglich der Dauer des Führerscheinbesitzes. Bei einer Rabattübertragung wird natürlich die Schadensfreiheitsklasse des besser eingestuften Partners/ Elternteils geltend gemacht. Das trifft aber nur dann zu, wenn der schlechter eingestufte Partner auch so lange im Besitz eines Führerscheins ist. Ein Beispiel: Herr Müller fährt seit 15 Jahren schadenfrei und wird in die SF 15 eingestuft. Seine Frau besitzt einen Führerschein seit lediglich sechs Jahren. In diesem Fall kann sich Frau Müller den Schadenfreiheitsrabatt ihres Mannes nicht zunutze machen.

Der Partnertarif
Hoffnung gibt es dennoch. Viele Versicherer bieten inzwischen den sog. Partnertarif an. Bei diesem kann eine Rabattübertragung nur zwischen Ehegatten und Lebenspartnernstattfinden. Doch auch wenn Familie Müller den Partner-Tarif gewählt hat, kann sie trotzdem mit einer Kompromisslösung rechnen. Frau Müller wird zwar in einer schlechteren Schadensfreiheitsklasse eingestuft als ihr Mann, immerhin wird aber der Rabatt besser sein, als der, den sie ursprünglich bekommen sollte.

Bedingungen des Partnertarif
Wenn Sie sich auch für einen Partner-Tarif interessieren, sollten Sie sich in jedem Fall ausgiebig bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erkundigen. Es gibt nämlich eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt werden müssen – wie, zum Beispiel, dass der besser eingestufte Partner in den letzten zwölf Monaten keinen Unfall gemeldet haben darf. Darüber hinaus ist es üblich, dass Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter identisch sein müssen. Ein klarer Nachteil ist, dass Fahrer der höchsten Schadensfreiheitsklasse, also in der SF 25, bei einem Unfall drastisch zurückgestuft werden, wenn sie sich mit dem Partner-Tarif versichert haben.

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