KFZ - VERSICHERUNG /
Schadensfreiheitsklasse für Zweitwagen oder Drittwagen
Die Bedingungen ändern sich jährlich
Einen besseren
Schadenfreiheitsrabatt zu bekommen ist immer erstrebenswert. Dieser
variiert von Versicherung zu Versicherung und wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Deshalb
lohnt sich der jährliche Wechsel der Versicherungsgesellschaft immer – allerdings nur nach
einem umfangreichen und unabhängigen Vergleich aller Angebote.
Tricks bei der Autoversicherung
Doch nicht
nur ein großzügiger Schadenfreiheitsrabatt ist ausschlaggebend, wenn es um
die preiswerteste Versicherung geht. Es gibt eine Reihe von Tricks, mit denen man durchaus
weniger für die Autoversicherung bezahlen kann. Einer von diesen ist die sog. Zweitwagenregelung
bei der Fahrzeugeinstufung. Diese besagt, dass die Versicherung eines zweiten Wagens bzw.
jedes weiteren Fahrzeugs eines Halters automatisch günstiger berechnet wird. Das neu
anzumeldende Fahrzeug muss dementsprechend in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse als
in die SF0 eingestuft werden.
Unterschiedlich Handhabungen
Doch auch hier zeigen sich die
Versicherungsgesellschaften kreativ. Manche übernehmen direkt
die Schadensfreiheitsklasse, mit der der Erstwagen versichert wurde, andere entscheiden sich für
eine Einstufung, die zwar günstigere als SF0 ist, jedoch teurer als die Klasse des Erstwagens.
Darüber hinaus bestehen manche Versicherer darauf, dass beide Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft
versichert sind; andere sind wiederum kulanter und versichern gerne den Zweitwagen, ohne auch den
ersten abgesichert zu haben.
Alleiniger Nutzer?
Bei manchen Assekuranzen ist eine solche
Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts nur dann
möglich, wenn das Fahrzeug ausschließlich von dem Versicherungsnehmer gefahren wird. Wenn Sie
auch eine solche Police gefunden haben, sollten Sie sich die Vertragsunterschreibung sehr gut
überlegen. In diesem Fall sind Sie als Versicherungsnehmer auch wirklich die einzige Person,
die berechtigt ist, die zwei Fahrzeuge zu benutzen. So können weitere Familienmitglieder von
der besseren Einstufung nicht profitieren.
Auf das Kleingedruckte achten
"Zweitwagen wie
Erstwagen" ist natürlich die beste Alternative bei den Übertragungen der
Schadensfreiheitsklassen. Dann werden beide Autos mit dem gleichen Prozentsatz rabattiert. Hier
muss man aber auch etwas gleich unterstreichen: Je günstiger ein Angebot zu sein scheint, desto
misstrauischer sollten Sie werden. Bei sehr lukrativen Verträgen und insbesondere bei "Erstwagen
wie Zweitwagen-Klauseln" könnte der Haken im Kleingedruckten liegen. Mindestalter des Versicherungsnehmers
und des Zweitwagenfahrers, Einstufung nach einem Unfall, Verlauf der Zweitwagenversicherung und
dergleichen können zu Punkten werden, die Ihre Freiheit und Rechte als Versicherungsnehmer und
Fahrzeugbesitzer einschränken. Ein Beispiel: Viele Versicherer übertragen die Schadensfreiheitsklasse
des ersten Wagens nur solange der Fahrer des zweiten Fahrzeugs älter als 24 Jahre ist. Das würde
in bestimmten Fällen bedeuten, dass der Versicherungsnehmer den Wagen seines Kindes nicht als
Zweitwagen anmelden darf.
Preise und Leistung
Eine persönliche Beratung empfiehlt
sich auf jeden Fall. Suchen Sie unbedingt nach unabhängigen Fachexperten, die die
Interessen mehrerer Gesellschaften vertreten. Äußerst wichtig ist auch, dass
Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Policen vergleichen. Für
einige Prozente mehr sollen Sie schließlich nicht die Sicherheit von sich und Ihrer Familie riskieren.


