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Schadensfreiheitsklasse für Zweitwagen oder Drittwagen

Die Bedingungen ändern sich jährlich
Einen besseren Schadenfreiheitsrabatt zu bekommen ist immer erstrebenswert. Dieser variiert von Versicherung zu Versicherung und wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Deshalb lohnt sich der jährliche Wechsel der Versicherungsgesellschaft immer – allerdings nur nach einem umfangreichen und unabhängigen Vergleich aller Angebote.

Tricks bei der Autoversicherung
Doch nicht nur ein großzügiger Schadenfreiheitsrabatt ist ausschlaggebend, wenn es um die preiswerteste Versicherung geht. Es gibt eine Reihe von Tricks, mit denen man durchaus weniger für die Autoversicherung bezahlen kann. Einer von diesen ist die sog. Zweitwagenregelung bei der Fahrzeugeinstufung. Diese besagt, dass die Versicherung eines zweiten Wagens bzw. jedes weiteren Fahrzeugs eines Halters automatisch günstiger berechnet wird. Das neu anzumeldende Fahrzeug muss dementsprechend in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse als in die SF0 eingestuft werden.

Unterschiedlich Handhabungen
Doch auch hier zeigen sich die Versicherungsgesellschaften kreativ. Manche übernehmen direkt die Schadensfreiheitsklasse, mit der der Erstwagen versichert wurde, andere entscheiden sich für eine Einstufung, die zwar günstigere als SF0 ist, jedoch teurer als die Klasse des Erstwagens. Darüber hinaus bestehen manche Versicherer darauf, dass beide Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft versichert sind; andere sind wiederum kulanter und versichern gerne den Zweitwagen, ohne auch den ersten abgesichert zu haben.

Alleiniger Nutzer?
Bei manchen Assekuranzen ist eine solche Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts nur dann möglich, wenn das Fahrzeug ausschließlich von dem Versicherungsnehmer gefahren wird. Wenn Sie auch eine solche Police gefunden haben, sollten Sie sich die Vertragsunterschreibung sehr gut überlegen. In diesem Fall sind Sie als Versicherungsnehmer auch wirklich die einzige Person, die berechtigt ist, die zwei Fahrzeuge zu benutzen. So können weitere Familienmitglieder von der besseren Einstufung nicht profitieren.

Auf das Kleingedruckte achten
"Zweitwagen wie Erstwagen" ist natürlich die beste Alternative bei den Übertragungen der Schadensfreiheitsklassen. Dann werden beide Autos mit dem gleichen Prozentsatz rabattiert. Hier muss man aber auch etwas gleich unterstreichen: Je günstiger ein Angebot zu sein scheint, desto misstrauischer sollten Sie werden. Bei sehr lukrativen Verträgen und insbesondere bei "Erstwagen wie Zweitwagen-Klauseln" könnte der Haken im Kleingedruckten liegen. Mindestalter des Versicherungsnehmers und des Zweitwagenfahrers, Einstufung nach einem Unfall, Verlauf der Zweitwagenversicherung und dergleichen können zu Punkten werden, die Ihre Freiheit und Rechte als Versicherungsnehmer und Fahrzeugbesitzer einschränken. Ein Beispiel: Viele Versicherer übertragen die Schadensfreiheitsklasse des ersten Wagens nur solange der Fahrer des zweiten Fahrzeugs älter als 24 Jahre ist. Das würde in bestimmten Fällen bedeuten, dass der Versicherungsnehmer den Wagen seines Kindes nicht als Zweitwagen anmelden darf.

Preise und Leistung
Eine persönliche Beratung empfiehlt sich auf jeden Fall. Suchen Sie unbedingt nach unabhängigen Fachexperten, die die Interessen mehrerer Gesellschaften vertreten. Äußerst wichtig ist auch, dass Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Policen vergleichen. Für einige Prozente mehr sollen Sie schließlich nicht die Sicherheit von sich und Ihrer Familie riskieren.

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