KFZ - VERSICHERUNG /

AUTOSCHUTZBRIEF

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten zuätzlich zur KFZ-Versicherung einen Autoschutzbrief bzw. Schutzbrief an. Bei Unfällen und Pannen erhält der Versicherungsnehmer mittels des Schutzbriefs Hilfe. Die Versicherung koordiniert die Hilfeleistungen und übernimmt die Kosten für Pannenhilfe oder die Bergung des Fahrzeuges. Des weiteren übernimmt die Versicherung im Rahmen des Schutzbriefs die den Fahrzeugrücktransport, einen Mietwagen bzw. einen notwendigen Ersatzteilversand. Die Leistungen sind also vergleichbar mit den Leistungen bei einer ADAC-Mitgliedschaft, da i.d.R. auch Rücktransporte von Kranken, zusätzliche Übernachtungskosten und die Rückholung von Kindern mitversichert sind.

News
  • Kfz-Versicherung: Fahrlässiges Verhalten mit Autoschlüsseln 
    Die Einhaltung der sogenannten Sorgfaltspflicht ist die Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsgesellschaft im Ernstfall in vollem Umfang für den jeweiligen finanziellen Schaden aufkommt. Denn die Vertragsbedingungen sind nur dann bindend, wenn jede Vertragsseite ihren Soll erfüllt...
  • Neues von den Typklassen in der Kfz-Versicherung 
    Jedes Auto, das Teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist, wird bei seiner Zulassung einer bestimmten Typklasse zugeordnet. Diese ergibt sich aus der jährlich angepassten Statistik, die Auskunft über die jeweilige Schadensentwicklung gibt...
  • Satte Rabatte nach begleitetem Autofahren (BF17) 
    Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) wurde in einigen Bundesländern nun bereits fünf Jahre lang getestet. Weil die Unfallstatistiken deutlich zeigen, wie erfolgreich das Modell ist, dürfen ab dem Jahr 2011 bundesweit alle 17-Jährigen von diesem Modell Gebrauch machen. Der Führerschein darf dann schon im Alter von 17 Jahren gemacht werden...