MOTORRADVERSICHERUNG /
Auch motorisierte Zweiräder wollen gut versichert sein. Als Krafträder oder auch Kraftroller werden entweder Fahrzeuge bezeichnet, deren Motorleistung mehr als 15 PS (11 kw) bei einem Hubraum von mindestens 50 ccm bringt, oder Fahrzeuge, deren Hubraum 125 ccm übersteigt. Die Konzeption von Motorradversicherungen ähnelt grundsätzlich dem Prinzip der Autoversicherung. Dennoch gibt es speziell bei dieser Versicherungsform einiges zu beachten, denn Versicherungskatalog und Beitragshöhe für den optimalen Versicherungsschutz können enorm variieren. Hier finden Sie alles Wissenswerte auf einen Blick.
zum Angebot
Wie werden Versicherungen für Klein- und Leichtkrafträder gehandhabt?
Mofas, Roller oder auch Quads müssen zwar nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden, trotzdem muss auch für diese Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die gültigen Versicherungskennzeichen dienen als Nachweis für eine Haftpflichtversicherung.
Kündigungsmöglichkeiten
Eine Motorradversicherung kann nach den gleichen Modalitäten gekündigt werden wie eine Autoversicherung: Entweder ganz regulär, also bis zu einem Monat bevor das vertraglich festgelegte Versicherungsjahr abläuft, oder nach einer Beitragserhöhung, beziehungsweise nach einem Schadensfall. Hierbei sind Saisonkennzeichen mit eingeschlossen.
Erhöhtes Verletzungsrisiko
Da über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung Fremdschäden und über eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen Motorrad abgedeckt werden können, bleibt noch die Frage nach dem eigenen Unfallrisiko, dass allein aufgrund der fehlenden Knautschzone im Vergleich zum Auto deutlich steigt. Um zumindest den finanziellen Folgen eines möglichen Unfalls vorzubeugen, sollten Motorradfahrer unbedingt eine Unfallversicherung in Erwägung ziehen.

