MOTORRADVERSICHERUNG /
Saisonkennzeichen & Co.
Wer sein Motorrad nicht das ganze Jahr über fährt, für den lohnt sich ein Saisonkennzeichen. Hierbei wird das Fahrzeug nur einmal bei der Zulassungsstelle angemeldet. Für den Zeitraum, in dem man Beiträge zahlt und sein Motorrad fährt, besteht dann vollständiger Versicherungsschutz. Dieser Zeitraum kann sich zwischen mindestens zwei und höchsten elf Monaten im Jahr bewegen. Dabei ist unerheblich über welche Jahreszeit der Zeitraum gewählt wird. Der Fahrzeugschein und das Kennzeichen werden mit einem entsprechenden Verweis versehen.
Diese Sonderkennzeichen für den Winterschlaf haben gleich mehrere Vorteile. In der Regel besteht für die Fahrpausen eine Ruheversicherung, die ohne zusätzliche Beiträge weiterläuft. Voraussetzung für mögliche Schadensregulierungen ist lediglich, dass das Motorrad auf einem umzäunten Abstellplatz oder in einer Garage abgestellt wird. Da nicht zugelassene Fahrzeuge jedoch per Gesetz ohnehin nicht öffentlich geparkt werden dürfen, ist dies eigentlich fast nicht der Rede wert.
Nur wenn die Fahrpause länger als sechs Monate andauert, kann sie sich auf die Schadensfreiheitsklasse auswirken. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Je nach Versicherungsanbieter kann die vor der Fahrpause bestehende Klasse beibehalten werden – sogar für mehrere Jahre. Dennoch sollte beachtet werden, dass es Versicherer gibt, die das Motorrad schon nach einem Jahr zurückstufen.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Versicherungstypen der Motorradversicherung
Aspekte der Beitragsabrechnung
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