MOTORRADVERSICHERUNG /

Versicherungstypen der Motorradversicherung

Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung unterscheidet man auch für Motorräder zwischen Haftpflichtversicherung und Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.

Haftpflicht
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Zulassung eines Motorrads Grundvoraussetzung. Diese Gesetzesverordnung garantiert zum einen Ersatzleistungen, die nach einem Schadensfall an Geschädigte zu zahlen sind, und zum anderen schützt sie die wirtschaftliche Existenz des Motorradhalters, der für selbst verursachte Schäden ansonsten selbst aufkommen müsste. Über die gesetzliche Haftpflicht sind also Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden anderer abgedeckt. Die Höhe der Deckungssumme, die sich auch auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, wird hierbei vom Verbraucher bestimmt. Generell sollte bedacht werden, dass sich eine vergleichsweise hohe Deckungssumme in Anbetracht möglicher Schäden durchaus lohnen kann.

Kasko
Für den finanziellen Schutz vor möglichen Schäden am eigenen Motorrad können freiwillige Kaskoversicherungen abgeschlossen werden. Über eine Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug in der Regel gegen die finanziellen Folgen unmittelbarer Einwirkung von Blitzschlag, Hagel, Sturm oder Überschwemmung geschützt, sowie gegen Explosion, Brand und Diebstahl oder Raub. Diese Leistungen sind in einer Vollkaskoversicherung bereits enthalten. Darüber hinaus werden nach Abschluss dieser Option auch Schäden reguliert, die beispielsweise durch einen Unfall entstehen, deren Verursacher der Fahrer selbst ist. Mitversichert sind auch Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden.

Da die Leistungskataloge der verschiedenen Anbieter ähnlich stark variieren wie die Höhe der Versicherungsbeiträge, sollte im Voraus in jedem Fall sorgfältig verglichen werden.

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