MOTORRADVERSICHERUNG /
Versicherungstypen der Motorradversicherung
Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung unterscheidet man auch für Motorräder zwischen Haftpflichtversicherung und Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.
Haftpflicht
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Zulassung eines Motorrads
Grundvoraussetzung. Diese Gesetzesverordnung garantiert zum einen Ersatzleistungen, die
nach einem Schadensfall an Geschädigte zu zahlen sind, und zum anderen schützt sie die
wirtschaftliche Existenz des Motorradhalters, der für selbst verursachte Schäden ansonsten
selbst aufkommen müsste. Über die gesetzliche Haftpflicht sind also Sach-, Personen- sowie
Vermögensschäden anderer abgedeckt. Die Höhe der Deckungssumme, die sich auch auf den
Versicherungsbeitrag auswirkt, wird hierbei vom Verbraucher bestimmt. Generell sollte bedacht
werden, dass sich eine vergleichsweise hohe Deckungssumme in Anbetracht möglicher Schäden
durchaus lohnen kann.
Kasko
Für den finanziellen Schutz vor möglichen Schäden am eigenen Motorrad können freiwillige
Kaskoversicherungen abgeschlossen werden. Über eine Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug
in der Regel gegen die finanziellen Folgen unmittelbarer Einwirkung von Blitzschlag, Hagel,
Sturm oder Überschwemmung geschützt, sowie gegen Explosion, Brand und Diebstahl oder Raub.
Diese Leistungen sind in einer Vollkaskoversicherung bereits enthalten. Darüber hinaus
werden nach Abschluss dieser Option auch Schäden reguliert, die beispielsweise durch einen
Unfall entstehen, deren Verursacher der Fahrer selbst ist. Mitversichert sind auch Schäden,
die durch Vandalismus verursacht werden.
Da die Leistungskataloge der verschiedenen Anbieter ähnlich stark variieren wie die Höhe der Versicherungsbeiträge, sollte im Voraus in jedem Fall sorgfältig verglichen werden.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Aspekte der Beitragsabrechnung
Saisonkennzeichen & Co.
Angebot Motorradversicherung

