Private Krankenversicherung /

Es gibt gute Gründe dafür, sich privat versichern zu lassen. Dieser Meinung sind auch etwa 9.000.000 Bundesbürger. Denn sie verfügen bereits über eine private Krankenversicherungspolice. Die private Krankheitsvorsorge besticht gegenüber der gesetzlichen vor allem durch umfangreichere Leistungskataloge und eine umfassendere medizinische Versorgung. Nun hat sich seit dem 1. Januar 2009 auch in der Privaten Krankenversicherung vieles grundlegend geändert.

Wer darf sich überhaupt privat versichern lassen? Welche Leistungen sind automatisch Teil einer Standardpolice? Wie verhält es sich mit dem Basistarif? Welches Angebot ist das attraktivste? Hier erfahren Sie, worauf es in der privaten Krankenversicherung ankommt. Nutzen Sie den unabhängigen Vergleich von über 52 Versicherungsgesellschaften und verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick. Eine Analyse der individuellen Situation, der Preise und Leistungen schafft die notwendige Klarheit, mit der Sie die richtige Entscheidung treffen können.

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Wechsel des Versicherers

Es gibt einen Aspekt der Gesundheitsreform, der eindeutig Vorteile birgt und zwar für wechselwillige privat Versicherte. Denn seit 2009 ist die Übertragung von Altersrückstellungen zumindest teilweise möglich. Als Altersrückstellungen wird der Anteil der eingezahlten Versicherungsbeiträge bezeichnet, der von den Versicherungsgesellschaften für die finanzielle Versorgung älterer Versicherter aufgewendet wird.

Konkret bedeutet diese Übertragungsmöglichkeit, dass Versicherungsnehmer, die beim gleichen Anbieter in einen anderen Tarif wechseln, die volle Übertragung der Altersrückstellungen angerechnet bekommen. So zum Beispiel bei einem Wechsel von einem Volltarif zum neuen Basistarif. Findet ein solcher Tarifwechsel von einem zum nächsten Anbieter statt, werden in der Regel nicht alle Altersrückstellungen übertragen, sondern nur die Beträge, die dem Basistarif entsprechen.

Im Zuge eines Wechsels von einer privaten Krankenversicherung zu einer gesetzlichen ist eine Übertragung der Altersrückstellungen nicht möglich.

Kündigung

Als Versicherungsnehmer haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich eine Sonderkündigungsklausel zunutze zu machen. Diese greift etwa dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. In solchen Fällen muss die Kündigung dann innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheids erfolgen.

Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten sollte dringend der Versicherer in Kenntnis gesetzt werde. Denn dann droht zunächst eine Stilllegung des Versicherungsschutzes, die bis zur Vertragsauflösung führen kann.

Zahlungsmodalitäten

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die PKV nur gegen Rechnungsvorlage. Das heißt, dass Sie nach jeder ambulanten Behandlung vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker eine Rechnung bekommen, die Sie dann innerhalb von vier Wochen bezahlen müssen. Die angesammelten Rechnungen reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein, um die Kosten erstattet zu bekommen

Stichpunkt Risikoprüfung

Vor der Aufnahme in eine PKV gibt es eine so genannte Risikoprüfung. Dabei wird der Gesundheitszustand des Antragstellers per Selbstauskunft ermittelt. Wichtig ist, dass Versicherer für bereits bestehende Erkrankungen die Kostenerstattung verweigern, einen Risikozuschlag anfordern oder den Antrag sogar ablehnen können.
Wer darf sich privat versichern lassen?
Nicht alle Personenkreise dürfen private Policen in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hier alles auf einen Blick
Der Basistarif in der PKV
Was genau ist im Basistarif alles enthalten und für wen?
Das Leistungsspektrum
Was leistet eine private Krankenversicherung im Falle ambulanter und stationärer ärztlicher Behandlungen? Und was ist mit Zahnersatz?
News
  • Der Versicherungs-Fakt: Krankenzusatzversicherung 
    Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung scheint abzuspecken. Das wird nicht erst mit einem Blick auf den Leistungsumfang von Zahnbehandlungen und Zahnersatz deutlich. Um über die Regelversorgung hinaus angemessen abgesichert zu sein, helfen nur Krankenzusatzversicherungen, um nicht auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben...
  • Private Krankenversicherung und Hartz IV – wer zahlt die Beiträge? 
    Wer bis zu Beginn des Jahres 2009 über eine private Assekuranz krankenversichert war und aufgrund von Arbeitslosigkeit Hartz IV beantragen musste, wurde wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Ein solcher Wechsel ist nach der aktuellen Regelung des Sozialgesetzbuches nicht mehr möglich...
  • Die Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform 
    Nach kontroversen Diskussionen und hitzigen Debatten zeichnen sich nun konkrete Konsequenzen ab, mit denen gesetzlich Krankenversicherte schon bald rechnen müssen. Besonders betroffen von der aktuellen Gesundheitsreform sind Arbeitnehmer, weil der allgemeine Beitragssatz zu Beginn des nächsten Jahres von 14,9 Prozent des jeweiligen Bruttolohns auf 15,5 Prozent hoch gesetzt wird...