Private Krankenversicherung /
Es gibt gute Gründe dafür, sich privat versichern zu lassen. Dieser Meinung sind auch etwa 9.000.000 Bundesbürger. Denn sie verfügen bereits über eine private Krankenversicherungspolice. Die private Krankheitsvorsorge besticht gegenüber der gesetzlichen vor allem durch umfangreichere Leistungskataloge und eine umfassendere medizinische Versorgung. Nun hat sich seit dem 1. Januar 2009 auch in der Privaten Krankenversicherung vieles grundlegend geändert.
Wer darf sich überhaupt privat versichern lassen? Welche Leistungen sind automatisch Teil einer Standardpolice? Wie verhält es sich mit dem Basistarif? Welches Angebot ist das attraktivste? Hier erfahren Sie, worauf es in der privaten Krankenversicherung ankommt. Nutzen Sie den unabhängigen Vergleich von über 52 Versicherungsgesellschaften und verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick. Eine Analyse der individuellen Situation, der Preise und Leistungen schafft die notwendige Klarheit, mit der Sie die richtige Entscheidung treffen können.
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Wechsel des Versicherers
Es gibt einen Aspekt der Gesundheitsreform, der eindeutig Vorteile birgt und zwar für wechselwillige privat Versicherte. Denn seit 2009 ist die Übertragung von Altersrückstellungen zumindest teilweise möglich. Als Altersrückstellungen wird der Anteil der eingezahlten Versicherungsbeiträge bezeichnet, der von den Versicherungsgesellschaften für die finanzielle Versorgung älterer Versicherter aufgewendet wird.
Konkret bedeutet diese Übertragungsmöglichkeit, dass Versicherungsnehmer, die beim gleichen Anbieter in einen anderen Tarif wechseln, die volle Übertragung der Altersrückstellungen angerechnet bekommen. So zum Beispiel bei einem Wechsel von einem Volltarif zum neuen Basistarif. Findet ein solcher Tarifwechsel von einem zum nächsten Anbieter statt, werden in der Regel nicht alle Altersrückstellungen übertragen, sondern nur die Beträge, die dem Basistarif entsprechen.
Im Zuge eines Wechsels von einer privaten Krankenversicherung zu einer gesetzlichen ist eine Übertragung der Altersrückstellungen nicht möglich.
Kündigung
Als Versicherungsnehmer haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich eine Sonderkündigungsklausel zunutze zu machen. Diese greift etwa dann, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. In solchen Fällen muss die Kündigung dann innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheids erfolgen.
Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten sollte dringend der Versicherer in Kenntnis gesetzt werde. Denn dann droht zunächst eine Stilllegung des Versicherungsschutzes, die bis zur Vertragsauflösung führen kann.
Zahlungsmodalitäten
Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die PKV nur gegen Rechnungsvorlage. Das heißt, dass Sie nach jeder ambulanten Behandlung vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker eine Rechnung bekommen, die Sie dann innerhalb von vier Wochen bezahlen müssen. Die angesammelten Rechnungen reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein, um die Kosten erstattet zu bekommen
Stichpunkt Risikoprüfung

