Private Krankenversicherung /

Der Basistarif in der PKV

Mit der Gesundheitsreform ist die Krankenversicherungspflicht nun auch für privat Versicherte eingeführt worden. Konkret bedeutet diese Reform, dass beispielsweise ehemals privat Versicherte seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet sind, sich erneut zu versichern. Können sich diese die eigentlich für sie vorgesehenen Versicherungsbeiträge nicht leisten, werden sie über den so genannten Basistarif (oder ehemals Standardtarif) versichert. Private Versicherer sind seither per Gesetz dazu verpflichtet, einen solchen Tarif in ihrem Produktkatalog zu führen.

Die Gründe für die gesetzliche Einführung des Basistarifes liegen darin, dass viele privat Versicherte sich einst von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien ließen, nach einiger Zeit ihre privaten Beiträge nicht mehr zahlen konnten, häufig den Versicherungsschutz aufhoben oder gekündigt wurden und daher meist unversichert blieben. Gesetzliche Versicherer waren seit jeher nicht verpflichtet, solche Personenkreise erneut aufzunehmen.

Ein privater Versicherer darf die Aufnahme eines Versicherten seit 2009 nur dann verweigern, wenn eine bereits bestehende Police angefochten oder rechtmäßig gekündigt wurde. Durch den Annahmezwang entfallen die sonst üblichen Gesundheitschecks, die großen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Beiträge haben können, sowie die Einstufung nach Alter und Geschlecht. Sowohl die Kosten als auch die Leistungen des Basistarifes orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die maximalen Beiträge dürfen die monatliche Kostengrenze von 570 also nicht übersteigen. Risikozuschläge und etwaige Leistungsausschlüsse dürfen vertraglich nicht geltend gemacht werden.

Private Versicherungen müssen den Basistarif zwar anbieten und ehemals privat Versicherte wieder aufnehmen. Von einem regulären Tarif in der Privaten Krankenversicherung in den Basistarif wechseln dürfen allerdings nur Versicherte, die folgende drei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen sie älter als 55 Jahre sein und mindestens für einen Zeitraum von zehn Jahren beim gleichen Versicherer gewesen sein. Und zum anderen muss ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Doch Vorsicht beim Arztbesuch! Der Basistarif ist eine bestimmte Form der privaten Krankenversicherung, die jedoch bei weitem nicht die gleichen Leistungen verspricht. Deshalb sollte vor einem Arztbesuch genau abgeklärt werden, welche ärztlichen Behandlungen von der Kasse übernommen werden. So können unnötige Kosten vermieden werden.

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