Private Krankenversicherung /

Wer darf sich privat versichern lassen?

Bekanntlich garantiert die private Krankenversicherung die beste und umfassendste medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Doch nicht jeder darf sich privat versichern. Nur die folgenden Personengruppen können ihre Krankheitskosten über einen privat absichern lassen:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen für mindestens drei Jahre oberhalb der Versicherungspflichtgrenze lag. Diese wird jährlich neu ermittelt und liegt im Jahr 2009 bei 48.600 Euro Bruttojahreseinkommen bzw. bei 4.050 Euro im Monat. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit.
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens zu jedem Zeitpunkt privat versichern.
  • Beamte, Beamtenanwärter und sonstige Beihilfeberechtigte – etwa Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete, sowie Soldaten.
  • Studenten können sich innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, um eine private Krankenversicherung abzuschließen lassen.

Nun sind die Leistungskataloge vieler privater Versicherungsanbieter ebenso umfangreich wie flexibel. Daher ist es besonders wichtig, den individuellen Bedarf und die Erwartungen an die eigene Krankenpolice mit den jeweiligen Leistungen und Tarifen optimal abzustimmen, um das ausgewogene Verhältnis von Preis und Leistung zu erzielen.

Je nach Personenkreis gibt es generelle Versicherungs-Kombinationen, die von Versicherungsexperten empfohlen werden. So ist es beispielsweise für Arbeitnehmer ratsam, sich mittels der privaten Police den umfassendsten Versicherungsschutz zu garantieren. Denn einen Anteil der Krankenversicherungsbeiträge werden in jedem Fall vom Arbeitgeber getragen.

Anders verhält es sich mit den grundsätzlichen Tipps für Selbstständige, Freiberufler und Künstler. Da diese Personengruppen im Ernstfall häufig eher schlechter finanziell abgesichert sind, weil Lohnfortzahlungen dann ausbleiben – etwa im Zuge eines Unfalls oder eines längeren Krankenhausaufenthalts – wird hier eine Kombination aus privater Krankenpolice, Berufsunfähigkeits- und Tagegeldversicherung empfohlen.

Beamte und weitere beihilfeberechtigte Personengruppen bekommen in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der Krankenversicherungskosten vom Staat erlassen, weshalb sich die gesetzliche Krankenversicherung ohnehin nicht lohnen würde.

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