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Gutes Recht für alle!

Das Risiko ein Gerichtsverfahren zu verlieren, ist stets vorhanden, auch wenn man sich im Recht glaubt. Ein verlorenes Verfahren kann hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge haben. Damit Sie keine Angst vor diesen Kosten haben müssen, können Sie dieses Risko mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken.

Eine Rechtsschutzversicherung ist heutzutage unumgänglich

Die Rechtschutzversicherung gehört mittlerweile zu den wichtigsten Policen für jeden Mieter, Arbeitnehmer, Autofahrer, für jede Privatperson. Jährlich werden in Deutschland über 12 Mio. Prozesse von ungefähr 25 Mio. Bundesbürgern geführt. Doch bevor man einen Streitfall vor Gericht bringt, sollte man sich über die dadurch entstehenden Kosten im Klaren sein. Anwalts- , Sachverständigen- und Gutachterhonorare, gesetzliche Vorschüsse und Gebühren – ein Gerichtsstreit kann sehr teuer werden. Gerade die Angst vor den oftmals enormen Ausgaben führt dazu, dass das wohlverdiente Recht erst gar nicht eingefordert wird.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt neben dem gesetzlichen Honorar eines vom Versicherten frei gewählten Anwalts, auch sämtliche Zeugengelder, Gerichtskosten und im Falle einer Niederlage die Gegnerkosten ab.

Setzen Sie Ihr Recht ohne Angst vor finanziellen Risiken durch!

Die Rechtschutzversicherung übernimmt in der Regel die folgenden Leistungen:

  • das gesetzliche Honorar eines vom Versicherten frei gewählten Anwalts
  • sämtliche Korrespondenzkosten bei Inlands-Zivilprozessen und bei Gerichtsverfahren im Ausland, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist
  • Zeugengelder und die Honorare für gerichtlich bestellte Sachverständige als Teil der Prozesskosten, sowie für privat bestellte Sachverständige bei verkehrsrechtlichen Prozessen
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • sämtliche Kosten für Schlichtungs-und Schiedsverfahren
  • Reisekosten bei ausländischen Gerichtsverfahren, sowie eventuell die Kosten für die Übersetzung und Beglaubigung von Unterlagen
  • bei einer Niederlage - die Gerichtskosten der Gegenseite
  • Strafkautionen (diese werden darlehensweise in einer Höhe von bis zu 60.000 € zinsfrei übernommen)

Ausgeschlossen von den Leistungen der Police sind Geldstrafen und Bußgelder. Wichtig zu wissen ist, dass der Versicherungsschutz europaweit gilt und je nach der individuellen Gestaltung des Vertrags, sich auf den Versicherungsnehmer, seinen Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder und volljährige unverheiratete Kinder erstreckt.

Erfahren Sie mehr von den einzelnen Leistungsbereichen der Police

Etwas sollte man vorweg nehmen: Eine Rechtsschutzversicherung für alle denkbaren Streitfälle gibt es nicht. Der Versicherungsschutz wird in mehrere Bereiche unterteilt und der Vertrag wird für einzelne Bausteine abgeschlossen. Das hat den Vorteil, dass man die Police an die individuellen Bedürfnisse anpassen kann und dass man nicht für unnötigen Schutz bezahlen muss. Die bekanntesten Leistungsarten sind:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Straf- und Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsfragen (Führerscheinrechtsschutz)

Alle weiteren Bereiche sowie kurze Erläuterungen zu den einzelnen Bausteinen finden Sie unter Bausteine der Rechtsschutzversicherung. Mit unserem online Vergleich können Sie den Leistungsumfang Ihrer Police selbst gestalten. Finden Sie jetzt mit uns die günstige und effektive Rechtsschutzversicherung für Sie selbst und Ihre Familie!

Sie sollten einige Punkte bei der Kündigung der alten Versicherung bzw. beim Wechsel des Anbieters beachten

Sie haben gerade einen günstigeren Anbieter für Rechtsschutzversicherung gefunden und möchten nun wechseln? Bevor Sie den neuen Vertrag unterschreiben, sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:

  1. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten der Kündigung: Die ordentliche Kündigung Sie können Ihre Police zum vereinbarten Vertragsablauf unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen, d. h. bei einer Vertragsdauer bis zum 31.12. muss das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30.09. der Versicherung vorliegen.
  2. Die außerordentliche Kündigung Als außerordentliche Kündigung gilt das Beenden des Vertragsverhältnisses ohne Berücksichtigung der oben genannten Kündigungsfristen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht in den folgenden Fällen:
    • Wenn der Versicherer die Abdeckung ablehnt
    • Wenn innerhalb eines Jahres zwei Rechtsschutzfälle eintreten. In diesem Fall hat auch die Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht.
    • Bei einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags. In diesem Fall soll das Kündigungsschreiben innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Beitragserhöhung bei der Versicherung eingegangen sein.
    • Eine neue Formulierung in dem Gesetz gewährt ein außerordentliches Kündigungsrecht der beiden Seiten, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist, aus dem es dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. (§314 BGB)
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