RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG /

Schadensabwicklung

Im Normalfall geht die Abwicklung eines Schadensanspruchs in der Rechtsschutzversicherung in folgenden Schritten vor sich:

  1. Prüfung der Erfolgschancen
  2. Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts. Die Rechtsanwaltskammern stellen Anschriften von Rechtsanwälten im örtlichen Bereich mit den jeweiligen Fachgebieten zur Verfügung.
  3. Verständigung mit dem Rechtsanwalt auf die Bundesrechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO).
  4. Betrachtet der Rechtsanwalt den Fall als aussichtsreich, fordert er eine Kostendeckungszusage beim Rechtsschutzversicherer an.
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