RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG /
Verkehrsrechtsschutz
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt, den Sie nicht verursacht haben, doch die gegnerische Seite verweigert die Kostenübernahme?
Oder haben Sie schon einmal einen Gebrauchtwagen erworben, bei dem es sich um einen Unfallwagen handelt?
Das sind nur zwei Beispiele, bei denen
eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ihren wahren Wert zeigt.
Doch welche Kosten werden von einer Verkehrsrechtsschutz Police tatsächlich abgedeckt? Und was gilt es grundsätzlich zu beachten?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
Es gibt drei mögliche Verkehrsrechtsschutzversicherungen
- Verkehrsrechtsschutz
- Hierbei besteht für den Versicherten Rechtschutz als Eigentümer bzw. Halter aller Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit, die auf ihn zugelassen sind. Der Rechtschutz gilt auch für andere Fahrer dieses Wagens sowie alle Insassen.
- Fahrer Rechtsschutz
- Eine solche Police ist besonders für Personen geeignet, die häufig mit Fahrzeugen fahren, die nicht auf sie selbst zugelassen sind und der jeweilige Eigentümer bzw. Halter keine Verkehrsrechtsschutz-Police abgeschlossen hat.
- Fahrzeug Rechtsschutz
- Damit besteht Rechtschutz für die Risiken, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Fahrzeug stehen und darüber hinaus für den jeweiligen Insasse, Fahrer, Halter und Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
Folgende Kosten werden in der Regel übernommen
- Kosten, die durch das Konsultieren eines Rechtsanwalts entstehen
- Kosten, die durch einen Gerichtsprozess entstehen. Dies gilt in der Regel auch für Zeugentschädigungen und Honorare von Sachverständigen.
- Kosten, die durch Streitigkeiten entstehen, die auf den Kaufvertrag des Fahrzeugs zurückgehen.
- Kosten, die durch Verfahren entstehen, die aufgrund von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zustande kommen.
Doch Vorsicht!
Sollten gegen einen Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, weil dieser etwa einen Verkehrsunfall verursacht haben könnte, besteht kein Leistungsanspruch auch an der Rechtschutzversicherung. Dies ist nämlich ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung, die für Ersatzansprüche Dritter zuständig ist.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Rechtsschutzversicherung - die Ausschlüsse
Schadensabwicklung
Bereiche der Rechtsschutzversicherung
Rechtschutzversicherung Vergleich

