Reiseversicherung /
Finanzielle Sicherheit vor, während und nach dem Traumurlaub
Die Reiserücktrittsversicherung
Für die optimale Reiseplanung ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
unbedingt zu empfehlen.
Denn sollten Sie eine gebuchte Reise aus Gründen wie Krankheit, Unfällen, einem Todesfall in der Familie, plötzlicher Arbeitslosigkeit oder Schaden am Eigentum nicht antreten können, kommt diese Versicherung für die oftmals hohen Stornogebühren auf. Weitere Rücktrittsgründe können auch Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit von Impfungen im Vorfeld einer Reise sein.
Dabei werden bereits gezahlte Beträge für Flugtickets, Fahrkarten oder Übernachtungen teilweise oder sogar ganz von der Versicherung übernommen. Gerade Frühbucher und Liebhaber exotischer Reisen sollten auf die Vorzüge dieser Versicherung nicht verzichten.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden. Die Höhe der Reisepreise bestimmt die Versicherungssumme. Für Reisebegeisterte, die mehrmals im Jahr einen Urlaub einplanen, lohnt sich in jedem Fall eine Jahrespolice. Diese ganzjährigen Reiserücktrittsversicherungen decken alle unternommenen Reisen ab, ganz gleich, ob sie im Reisebüro oder im Internet gebucht werden.
Hierfür sind Einzel- oder Familienverträge abschließbar, deren jeweiliger Tarif im Voraus individuell abgestimmt wird. Versichert sind alle Personen, die im Versicherungsvertrag namentlich erwähnt sind. Der Anspruch auf Schadensregulierung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn der Grund für den Reiserücktritt auf eine der Risikopersonen zurückzuführen ist.
Die Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung.
Sie bewahrt vor finanziellem Verlust, wenn eine Reise aus einem wichtigen Grund vorzeitig
abgebrochen werden muss.
Wird eine Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen, erstattet die Versicherung den Wert des Resturlaubs. Neben nicht genutzten Übernachtungen werden i. d. R auch außerplanmäßige Rückreisekosten übernommen.
Versicherte Gründe können – wie bei der Reiserücktrittsversicherung – ein schwerer Unfall, eine Erkrankung bzw. ein Todesfall in der Familie sein oder auch Schäden am Eigentum durch Feuer, Sturm etc., sofern der Versicherte für die Schadensfeststellung anwesend sein muss.
Die Reiseabbruchversicherung kann nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.


