Private Rentenversicherung /
Die private Rentenversicherung stellt wie die Kapitallebensversicherung eine attraktive Form der privaten Altersvorsorge dar. Während der Ansparphase handelt es sich bei der privaten Rentenversicherung um nichts anderes, als um einen reinen Sparvertrag. Sie ist also eine Lebensversicherung ohne wirklichen Versicherungsschutz, den auch Personen abschließen können, die gesundheitlich beeinträchtigt sind. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen während der Ansparphase als Ausgleich in der Regel nur die eingezahlten Beiträge.
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Steuervorteile dieser Altersvorsorgeform
Bei einer privaten Rentenversicherung werden nur 50 % der Erträge versteuert. Mit dem individuellen Steuersatz von 35 % bedeutet dies also, dass nur 17,5 % Steuern fällig werden. Hierzu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Vorteil ergibt sich also durch die Abgrenzung gegenüber Vorsorgeformen wie Fonds, Aktien oder Zertifikate, die mit 25 % besteuert werden.
Dynamische, konstante oder sinkende Rente?
Fällt die Wahl auf eine lebenslange Rentenzahlung, stehen folgende Rentenarten zur Verfügung:
- Die sinkende Rente zeichnet sich dadurch aus, dass sie zu Auszahlungsbeginn der monatlichen Leistungen am höchsten ist. Mit einem vereinbarten Prozentsatz sinken die Leistungen dann jährlich etwas ab.
- Die konstante Rente zeichnet sich, wie der Begriff schon erklärt, durch gleich bleibende Rentenleistungen aus. Allerdings können bei dieser Form die Gewinnanteile schwanken, wodurch es dennoch zu Unterschieden in der Rentenzahlung kommen kann. Die Inflation bleibt bei der konstanten Rente unberücksichtigt, wodurch der Wert über die Jahre sinkt.
- Eine dynamische Rente zeichnet sich, ganz im Gegensatz zur sinkenden Rente, dadurch aus, dass der Versicherte lebenslange Rentenzahlungen mit einer Steigerungsrate erhält. Allerdings hängt die genaue Steigerungsrate von den erzielten Überschüssen ab, die von dem Versicherer erwirtschaftet wurden.
Die Überschussbeteilungen bei der privaten Rentenversicherung
Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung wird dem Versicherten ein Teil der Rente garantiert. Die letztlich auszuzahlende Rente besteht aus den eingezahlten Beiträgen, der garantierten Verzinsung (derzeit bei ca. 2,75 %) und dem sich bis dahin ergebenden Überschussanteil. Der Überschussanteil kommt dadurch zustande, dass die Versicherungsgesellschaft das Kapitel gewinnbringend anlegt. Der Überschussanteil ist also eine Gewinnbeteiligung, deren Höhe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur geschätzt werden kann.
Private Rentenversicherung und plötzliche Arbeitslosigkeit, was tun?
In der heutigen Zeit kann es schon mal zu finanziellen Engpässen kommen. Plötzliche Arbeitslosigkeit oder sonstige finanzielle Belastungen bedeuten jedoch nicht, dass die Rentenversicherung umgehend aufgegeben werden muss. Es besteht in der Regel die Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren oder den Versicherungsvertrag für eine bestimmte Zeit als beitragsfrei einstufen zu lassen. Ist der Engpass überwunden, können die ursprünglichen Vertragsbestimmungen wieder aufgenommen werden.
Gibt es das optimale Einstiegsalter für die private Rentenversicherung?
Möglichst früh eine gute Vorsorge zu treffen ist in jedem Fall eine gute Entscheidung. Allein schon wegen des sagenhaften Zinseszinseffektes, der das Geld von selbst vermehrt. Doch wer schon mit etwa 20 Jahren eine private Rentenversicherung abschließt, der sollte sich für Beiträge entscheiden, die der jeweiligen finanziellen Lebenssituation angemessen sind. Die meisten Anbieter bieten flexible Konditionen an, bei denen sich die Beiträge dem individuellen Lebensstandard anpassen. Im Hinblick auf die immer bescheidener ausfallende gesetzliche Rente lohnt es sich allerdings auch noch deutlich 20 Jahre später, etwa mit Mitte 40, einen privaten Rentenvertrag abzuschließen. In solchen Fällen ist dann eine dynamische Rente zu empfehlen.

