Riester-Rente /
Die Riester-Rente zeichnet sich trotz ihres zarten Alters durch eine überaus erfolgreiche Karriere aus. Erst im Jahr 2002 wurde diese private Form der zusätzlichen Altersvorsorge vom ehemaligen Sozialminister Walter Riester etabliert, um die Lücke in der gesetzlichen Rente zu schließen. Während das Mistrauen von so manchem Politiker gegenüber Riester-Produkten zu ruftechnischen Startschwierigkeiten beitrug, spricht die mehr als überzeugende Kundenresonanz für sich. Nur sechs Jahre nach der Einführung der Riester-Rente freuen sich über 12 Mio. Menschen über staatliche Zulagen und Steuervorteile. Dabei ist das Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft. Mehr als 20 Mio. weitere Bundsbürger haben Anspruch auf die Riesterförderung, besitzen jedoch noch keinen Vertrag. Nur bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres können sich Zulagenberechtigte die volle Prämie für das laufende Jahr sichern. Natürlich gibt es hierbei Vielerlei zu beachten.
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In welcher Form unterstützt der Staat die private zusätzliche Altersvorsorge?
Generell gibt es zwei Wege, über die der Staat für die private Rentenversicherung anteilig einspringt - über die so genannten finanziellen Zuschüsse und über Steuerersparnisse in Form eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs.
Wer profitiert am meisten vom Riester-Modell?
Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Alle Bezugsberechtigten können sich eine effektive Altersvorsorge durch die Riester-Police sichern. Allerdings ist der Vorteil für Großfamilien am bedeutendsten. Der Staat fördert Großfamilien zusätzlich mit der so genannten Kinderzulage, die für jedes im Haus lebende Kind gewährt wird. Entsprechend der Rentenzulage, die mit den Jahren des Einzahlens schrittweise steigt, wächst dann bei einer Großfamilie nochmals die Kinderzulage, also ein doppelter Vorteil.
Können Riester-Verträge vererbt werden?
Ja, es gibt die Möglichkeit, Riester-Verträge zu übertragen: zum Beispiel im Todesfall vor Rentenbeginn - also noch in der Ansparphase. Dann kann das ersparte Kapital durch den Ehepartner übernommen werden, sofern dieser ebenfalls über einen Altersvorsorgevertrag verfügt. Dies gilt entsprechend auch für Kinder, wenn kein Ehepartner da ist, der das Kapital übernehmen kann. Hier muss die geleistete Förderung allerdings zurückgezahlt werden.
Während der Auszahlungsphase, also nach Rentenbeginn, kann im Todesfall das Vermögen dann auf die Angehörigen übertragen werden, wenn es sich bei der privaten Vorsorgeform entweder um einen Bank- oder um einen Fondssparplan handelt. Wurde eine private Rentenversicherung abgeschlossen, funktioniert das leider nicht. Um in solchen Fällen auch die Angehörigen abzusichern, kann daher eine Rentengarantiezeit festgelegt werden, in der die Bezüge für meist fünf oder zehn Jahre weiterlaufen.

