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Kritikpunkte: Wo sollten Sie aufpassen?

Die öffentliche Kritik an den Riester-Produkten hat mit den Jahren deutlich nachgelassen. Am Anfang wurde diese Form der zusätzlichen Altersvorsorge vor allem als eine Art Niederlage des Staates betrachtet, keine adäquate Rentenversicherung mehr anbieten zu können – doch das Blatt hat sich gewendet. Denn nach sechs Jahren bewährter Riester-Policen sehen Verbraucher die wahren Vor- und Nachteile dieser Vorsorgeform. Kritikpunkte gibt es natürlich immer noch, doch die stecken wie immer im Detail.

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Anfang 2008 wiesen Wirtschafts- und Versicherungsexperten darauf hin, dass sich die Riester-Rente für Geringverdiener und Personen, die über einen längeren Zeitraum hinweg nicht erwerbstätig waren, als ein absolutes Verlustgeschäft entpuppen kann. Die Gründe für diese Kritik lassen sich folgendermaßen erklären: Da Deutschland als Sozialstaat dafür Sorge trägt, dass jedem Bürger ein bestimmter Betrag zum Leben zur Verfügung gestellt wird, damit der soziale Abstieg weitgehend verhindert wird, gibt es auch im Alter die so genannte Grundsicherung. Anspruch auf diese Leistung – eine Art Sozialhilfe im Alter – haben alle, deren Rente nicht ausreicht.

Das Problem liegt nun darin, dass die Ersparnisse, die über die Riester-Rente zusammengetragen wurden, voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Konkret bedeutet das wiederum eine Kürzung der Grundsicherungsleistungen. Zwar ist das Vermögen des Riester-Vertrags während der Arbeitslosigkeit insofern geschützt, als es beim Antrag auf Hartz-IV nicht angerechnet wird. Die monatlichen Beiträge, die für eine Riester-Rente während einer längeren Phase der Erwerbslosigkeit verringert oder ausgesetzt werden, bedeuten jedoch ohnehin geringere Erträge. Gepfändet werden kann das Riester-Kapital während der Ansparphase grundsätzlich nicht.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Leistungen aus der Riester-Rente als eine ganz normale Rente betrachtet werden. Das heißt, dass sie während der Auszahlungsphase mit dem vollen Einkommenssteuersatz belastet werden. Um hierbei nicht unnötig viel Geld zu zahlen, sollte in jedem Fall ein Steuerberater konsultiert werden. Dieser kann fachgerecht überprüfen, ob zumindest die Beiträge für die Riester-Rente einkommenssteuerfrei sind. Sollte diese so genannte Günstigerprüfung negativ ausfallen, dann werden die Beiträge als Sonderausgaben berechnet und dann entsprechend von der Einkommenssteuer befreit. Im Gegensatz dazu sind andere Formen der privaten Altersvorsorge komplett von der Steuerlast befreit, wie etwa die fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen.

Darüber hinaus sind Sozialversicherungsausgaben für die Riester-Beiträge zu jedem Zeitpunkt der Auszahlungsphase fällig: ein Faktum, das entsprechende Kritik erntete. Die Zulagen, die der Staat gewähren soll, fließen dann wieder in die staatlichen Versicherungskassen.

Trotz der genannten Minus-Punkte, stellt die Riester-Rente eine sichere Möglichkeit dar, sich ein ruhiges Leben im Alter zu sichern – das erklärt auch die Popularität dieses Vorsorgeprinzips. Doch genau hier sollten Kunden unbedingt aufpassen. Unterzeichnet werden dürfen nur zertifizierte Verträge. Die Zertifizierung ist über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) erhältlich, die garantiert, dass der Staat die Zulagen für die Riester-Verträge auch tatsächlich gewähren wird. Denn es gilt die Regel: kein Zertifikat – keine Zulagen vom Staat. Das Zertifikat selbst ist keine Qualitätsgarantie. Die Bundesanstalt überprüft lediglich, ob die Produkte des jeweiligen Anbieters den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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