Riesterrente /
So funktioniert das Riester-Prinzip
Um vom Riester-Prinzip zu profitieren, muss während des aktiven Arbeitslebens eine private Altersvorsorge getroffen werden. Dabei können Verbraucher zwischen diversen Vorsorgeformen wählen – wichtig ist dabei allerdings vor allem, dass das jeweilige Angebot auch das Riester-Zertifikat trägt, sodass die Leistung der Zulagen auch wirklich garantiert ist. Denn nur dann sind mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive einer Mindestverzinsung in trockenen Tüchern. Tendenziell liegen Riester-Renditen aufgrund der staatlichen Zulagen meist über den Zinsen vergleichbarer Anlageformen. Ob man dafür allerdings eine private Rentenversicherung abschließt, in einen Banksparplan investiert oder in einen Fonds, bleibt eine Geschmacksfrage, für deren Entscheidung in jedem Fall eine unabhängige Beratung oder ein umfassender Vergleich in Anspruch genommen werden sollte.
Die Laufzeit eines Riester-Produkts kann individuelle gestaltet werden. Hierbei gilt, dass längere Laufzeiten in der Regel belohnt werden, etwa über einen Zinszuschlag oder auch einen Sonderbonus in anderer Form. Die monatlichen Beiträge müssen natürlich ebenfalls im Vorhinein festegelegt werden. Hierbei gilt ein Mindesteigenbetrag von vier Prozent, beziehungsweise maximal 2100 Euro für das Jahr 2008. Dieser Betrag bezieht sich auf das rentenversicherungspflichtige, verdiente Einkommen des Vorjahres. Monatliche Beiträge unterhalb dieser Mindestregelung führen zu entsprechend gekürzten Zulagen. Für Einzahlungen oberhalb dieser Grenze gibt es pro Person und Jahr 154 Euro vom Staat als Grundzulage. Dies gilt auch für den Lebenspartner. Kinder, für die ein Riester-Vertrag geschlossen wurde, erhalten in der Regel 185 Euro – wenn sie ab dem Jahr 2008 geboren wurden sogar 300 Euro.
In Sachen Versteuerung sollte bedacht werden, dass auf die Auszahlungen während der Rentenphase die vollen Steuern erhoben werden, die natürlich vom jeweiligen Gesamteinkommen abhängen. Während der Ansparphase fallen für die Zinserträge keine Steuern an. Die Erträge, die mit den Riester-Produkten erreicht werden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Da es sich bei Wohn-Riester-Verträgen um keine Geldrente im klassischen Sinne handelt, transferiert man die Leistungen aus den Tilgungen auf ein Wohnförderkonto – und zwar fiktiv – die dann jährlich mit zwei Prozent verzinst werden. Versteuert werden muss dann der Betrag, der zum Renteneintritt rechnerisch zusammengekommen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann entweder der angefallene Betrag auf einmal bezahlt werden oder auch in Raten.
Die Rentenauszahlungen können an Rentner geleistet werden, die über 60 Jahre alt sind. Hiernach können bis zu 30 Prozent der Ersparnisse in einem Rutsch entnommen werden – der übrige Betrag wird in den meisten Fällen in Form einer regelmäßigen, lebenslangen Zahlungsform geleistet. Die Modalitäten der einzelnen Verträge variieren maßgeblich, weshalb die Wahl der privaten Vorsorgeform, für die eine Riester-Förderung in Frage kommt, gründlich und individuell ausgewählt werden sollte.
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