Risikolebensversicherung / Restschuldversicherung
Ein Todesfall ist nicht nur ein persönliches emotionales Drama. Oft bedeutet dies für die Hinterbliebenen neben tiefer Trauer auch ein finanzielles Fiasko. Deshalb sollten alle, die eine finanzielle Verantwortung für andere übernommen haben, wie etwa Eltern, Ehe- oder Lebenspartner, Geschäftspartner, etc. ernsthaft über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Über eine Risikolebensversicherung erfolgt im Todesfall eine Kapitalauszahlung für die versicherte Person.
Eine spezielle Form stellt die Restschuldversicherung dar. Sie wird zur Absicherung von z.B. Hypothekendarlehen einer Baufinanzierung oder Krediten abgeschlossen und zeichnet sich durch eine abnehmende Versicherungssumme aus.
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Wissenswertes zur Beitragsberechnung
Zur Kalkulation von Versicherungsbeträgen werden unterschiedliche Kriterien von den Versicherungen herangezogen. Es sollten korrekte und genaue Angaben gemacht werden, damit die Hinterbliebenen im Falle des Todes keine Probleme bei der Auszahlung bekommen.
Von Belang können unter anderem folgende Punkte sein:
- Alter der versicherten Person
- Höhe der Versicherungssumme
- Gesundheitszustand
- Beruf
- Familiensituation
- Hobbys
- Raucher
- etc.
Oftmals werden für einzelne Kriterien, wie etwa für Raucher oder Risikosportler Sonderprämien erhoben.
Wenn Beiträge nicht mehr bezahlt werden können:
Sollte ein Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht mehr zahlen können, kann er bei der Versicherungsgesellschaft eine Beitragsfreistellung beantragen. Nach der Einstellung aller Beitragszahlungen erstellt der Versicherer eine erneute niedrigere Versicherungssumme, die sich aus den angefallenen Überschussanteilen und den bisher eingezahlten Beiträgen ermitteln lässt. Der Versicherungsschutz wird zwar auf diese Art und Weise gemindert, eine Grundsicherung bleibt allerdings weiterhin garantiert. Diese Möglichkeit sollte also, bevor eine solche Risikolebensversicherung gekündigt wird, unbedingt in Erwägung gezogen werden.
Gekündigt werden kann diese Versicherung entweder zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres oder, sofern eine unterjährliche Zahlungsweise vereinbart wurde, mit einer einmonatigen Frist zum kommenden Beitragszahlungsabschnitt.
Ein paar Worte zur Nachversicherungsgarantie
Innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss einer Risikolebensversicherung besteht bei einer Hauptversicherung mit konstanter Versicherungssumme die Möglichkeit, diese ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Die Voraussetzungen für den Bestand einer solchen Nachversicherungsgarantie sind erfüllt, wenn die versicherte Person
- in die Selbständigkeit eintritt
- nach der Berufsausbildung in den Beruf eintritt
- einen akademischen Grad erreicht
- heiratet
- ein Kind bekommt oder adoptiert
Versicherungsdynamik für Risikolebensversicherungen von Vorteil
Bei der Festlegung der Versicherungssumme muss natürlich an einiges gedacht werden. Man sollte sich zunächst grundsätzlich überlegen, welcher Lebensstandard im Alter angestrebt und realistisch konkretisierbar ist. Wenn man davon ausgeht, dass der Lebensstandard mit zunehmendem Alter steigt, dann sollte auch über eine höhere Versicherungssumme nachgedacht werden, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unbedingt notwendig erscheint.

