Hundehalter – und Pferdehalterversicherung/
Jeder weiß, dass Tiere – so sehr wir sie auch lieben – in manchen Fällen unberechenbar sein können. Jährlich werden in Deutschland Sach- und Personenschäden im Wert von tausenden Euros angemeldet, die von außer Kontrolle geratenen Vierbeinern verursacht wurden. Alleine von Hunden wurden im Vorjahr leider 35.000 Menschen gebissen.
Das Grundprinzip der Haftpflicht in Deutschland lautet: Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, mit seinem ganzen Besitz für die entstandenen Kosten aufzukommen. Dieser Grundsatz greift auch, wenn der Schaden von Ihrem Hund oder Ihrem Pferd verursacht wurde. Insbesondere wenn Ihr Hof- oder Haustier einen Verkehrsunfall verursacht oder einen Menschen im Affekt verletzt, können erhebliche Kosten entstehen.
Damit Sie die Liebe für Ihr Tier nicht irgendwann in den finanziellen Ruin treibt, sollten Sie also unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Die Police springt in solchen Fällen ein und deckt die entstandenen Schäden ab, für die Sie als Tierhalter verantwortlich gemacht werden können.
Doch aufgepasst! Die Beitragssätze bei Tierhalterhaftpflichtversicherungen variieren teilweise erheblich.
Tarife für Hundhalter
Welche Tiere sind über eine private Haftpflichtpolice versichert?
Über die Privathaftpflichtversicherung sind Haustiere wie Meerschweinchen, Kaninchen, Wellensittiche oder Katzen mitversichert.
Für Pferde, Hunde, Schlangen oder Wildtiere müssen allerdings zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden, damit vollständiger Versicherungsschutz garantiert werden kann.
Gibt es bei Vertragsabschluss Mengenrabatt?
Grundsätzlich muss jedes Tier einzeln versichert werden. Denn für die Beitragsbemessung muss die jeweilige Einstufung (Rasse/Gefährlichkeitsgrad etc.) vorgenommen werden. Die meisten Versicherer bieten jedoch bei Vertragsabschluss Vergünstigungen, wenn mehrere Tiere versichert werden.

