Hundehalterhaftpflichtversicherung/

Mit § 833, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Schadensersatzpflicht jedes Tierhalters klar geregelt:

«Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.»

Sogar der friedlichste Vierbeiner kann an U-Bahnstationen, in Parks oder öffentlichen Verkehrsmitteln von Menschenmassen oder unvorhersehbaren Ereignissen zu unberechenbarer Aggression provoziert werden. Anders als bei der Privathaftpflicht geht man bei der Hundehaftpflichtversicherung allerdings nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes. Deshalb ist für jeden Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung lohnenswert.

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Die Jahresbeiträge bei der Hundehaftpflichtversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen unseren unabhängigen Vergleich. Sparen Sie bis zu 300 Euro im Jahr und genießen Sie gleichzeitig die Sicherheit, dass das Verhältnis zu Ihrem geliebten Vierbeiner nicht durch ein finanzielles Fiasko getrübt wird.

Als gefährlich eingestufte Hunderassen – ein Überblick

Folgende Hunderassen werden per se als gefährlich eingestuft:

  • American-Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • American Bulldog
  • Argentinische Dogge
  • Bandog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Bordeaux Dogge
  • Ca de Bestiar
  • Ca de Bou
  • Cane Corso
  • Cane de Presa
  • Chinesischer Kampfhund
  • Carpatin
  • Dobermann
  • Fila Brasileiro
  • Fila de Sao Miguel
  • Fila de Terceira
  • Kangal (Karabash)
  • Karakatschan
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Komondor
  • Kraski Ovcar
  • Kuba Dogge
  • Liptak (Goralenhund)
  • Mastin Espanol
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Mioritic
  • Perro de Presa
  • Pit Bull Terrier
  • Pitbull
  • Rhodesian Ridgeback
  • Römischer Kampfhund
  • Rottweiler
  • Sarplaninc
  • Staffordshire Bullterrier
  • Slovensky Cuvac
  • Terrier
  • Tibetanischer Mastiff
  • Tornjak
  • Tosa-Inu
  • Kreuzungen dieser Rassen

Es gibt für diese Rassen teilweise besondere Tarife einiger Versicherer, die z. B. nach dem bestandenen Wesenstest abgeschlossen werden können. Die Höhe der Prämien richtet sich nach der jeweiligen Gefährlichkeitsstufe.

Sind Miet-, Eigen und Vermögensschäden über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Beschädigungen gemieteter Sachen sind in der Regel nicht mit den Basisversicherungen abgedeckt. Sollte Ihre Hund also beispielsweise die Böden oder Türen der Mietwohnung verkratzt oder geschädigt haben, gilt der Schaden als Eigenschaden und muss daher aus eigener Tasche beglichen werden. Es gibt allerdings Anbieter, die über eine entsprechende Prämienerhöhung auch in solchen Fällen Versicherungsschutz garantieren.

Handelt es sich bei den von Ihrem Hund verursachten Schäden um Vermögensschäden – also weder um Personen- noch um Sachschäden – dann kommt die Versicherung in vielen Fällen für die finanziellen Aufwendungen auf.

Ein Beispiel: Wenn Sie als Unternehmer arbeiten und aufgrund des unvorhersehbaren Verhaltens Ihres Hundes einen Termin nicht wahrnehmen können, so kommt der Versicherer für den dadurch entstandenen Vermögensschaden in der Regel auf.

Die Leistungen
Welche Leistungen können Sie von Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung erwarten?
Die Vertragsdetails?
Welche Bedingungen sollte der Versicherungsvertrag beinhalten?
Der Wesenstest für Hunde
Was ist das und für welche Rassen braucht man einen Test?
News
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