Hundehalterhaftpflichtversicherung/

Mit § 833, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Schadensersatzpflicht jedes Tierhalters klar geregelt:

«Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.»

Sogar der friedlichste Vierbeiner kann an U-Bahnstationen, in Parks oder öffentlichen Verkehrsmitteln von Menschenmassen oder unvorhersehbaren Ereignissen zu unberechenbarer Aggression provoziert werden. Anders als bei der Privathaftpflicht geht man bei der Hundehaftpflichtversicherung allerdings nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes. Deshalb ist für jeden Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung lohnenswert.

zum Tarifvergleich

Die Jahresbeiträge bei der Hundehaftpflichtversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen unseren unabhängigen Vergleich. Sparen Sie bis zu 300 Euro im Jahr und genießen Sie gleichzeitig die Sicherheit, dass das Verhältnis zu Ihrem geliebten Vierbeiner nicht durch ein finanzielles Fiasko getrübt wird.

Als gefährlich eingestufte Hunderassen – ein Überblick

Folgende Hunderassen werden per se als gefährlich eingestuft:

  • American-Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • American Bulldog
  • Argentinische Dogge
  • Bandog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Bordeaux Dogge
  • Ca de Bestiar
  • Ca de Bou
  • Cane Corso
  • Cane de Presa
  • Chinesischer Kampfhund
  • Carpatin
  • Dobermann
  • Fila Brasileiro
  • Fila de Sao Miguel
  • Fila de Terceira
  • Kangal (Karabash)
  • Karakatschan
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Komondor
  • Kraski Ovcar
  • Kuba Dogge
  • Liptak (Goralenhund)
  • Mastin Espanol
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Mioritic
  • Perro de Presa
  • Pit Bull Terrier
  • Pitbull
  • Rhodesian Ridgeback
  • Römischer Kampfhund
  • Rottweiler
  • Sarplaninc
  • Staffordshire Bullterrier
  • Slovensky Cuvac
  • Terrier
  • Tibetanischer Mastiff
  • Tornjak
  • Tosa-Inu
  • Kreuzungen dieser Rassen

Es gibt für diese Rassen teilweise besondere Tarife einiger Versicherer, die z. B. nach dem bestandenen Wesenstest abgeschlossen werden können. Die Höhe der Prämien richtet sich nach der jeweiligen Gefährlichkeitsstufe.

Sind Miet-, Eigen und Vermögensschäden über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt?

Beschädigungen gemieteter Sachen sind in der Regel nicht mit den Basisversicherungen abgedeckt. Sollte Ihre Hund also beispielsweise die Böden oder Türen der Mietwohnung verkratzt oder geschädigt haben, gilt der Schaden als Eigenschaden und muss daher aus eigener Tasche beglichen werden. Es gibt allerdings Anbieter, die über eine entsprechende Prämienerhöhung auch in solchen Fällen Versicherungsschutz garantieren.

Handelt es sich bei den von Ihrem Hund verursachten Schäden um Vermögensschäden – also weder um Personen- noch um Sachschäden – dann kommt die Versicherung in vielen Fällen für die finanziellen Aufwendungen auf.

Ein Beispiel: Wenn Sie als Unternehmer arbeiten und aufgrund des unvorhersehbaren Verhaltens Ihres Hundes einen Termin nicht wahrnehmen können, so kommt der Versicherer für den dadurch entstandenen Vermögensschaden in der Regel auf.

Die Leistungen
Welche Leistungen können Sie von Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung erwarten?
Die Vertragsdetails?
Welche Bedingungen sollte der Versicherungsvertrag beinhalten?
Der Wesenstest für Hunde
Was ist das und für welche Rassen braucht man einen Test?
News
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung in allen Bundesländern von Vorteil 
    Der Hund gilt gemeinhin als bester Freund des Menschen. Für viele Bürger ist er mehr als nur ein Haustier, das gefüttert werden will. In etwa 15 Prozent aller Haushalte lebt ein solcher Vierbeiner. Doch trotz aller Tierliebe, ist das Verhalten dieser Spezies nicht immer berechenbar. Da sich das Gesetz der privaten Haftpflicht auch auf das Verhalten der Hunde erstreckt, sollten Hundehalter deshalb unbedingt an den nötigen Versicherungsschutz denken...
  • Hundehalterhaftpflicht ab 1. Juli 2011 auch in Niedersachen 
    Das Gesetz der Privathaftlicht gilt bundesweit: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht).“ Doch auch wenn es um den besten Freund des Menschen geht, gibt es immer mehr Bundesländer, die auch Halter von Hunden haftbar machen – und zwar per Gesetz...
  • Versicherung für Hundehalter 
    Der Hund gilt als des Menschen bester Freund. Doch auch wenn der treue Zeitgenosse gut erzogen ist und vielleicht nur spielen will, wird häufig vergessen, dass der geliebte Vierbeiner auch anders kann. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden in Deutschland pro Jahr zwischen 30.000 und 50.000 Bissverletzungen ärztlich behandelt, die durch Hunde verursacht wurden. Die Dunkelziffer dürfte die Zahl nochmals in die Höhe treiben...