Hundehalterhaftpflichtversicherung/
Mit § 833, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Schadensersatzpflicht jedes Tierhalters klar geregelt:
«Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.»
Sogar der friedlichste Vierbeiner kann an U-Bahnstationen, in Parks oder öffentlichen Verkehrsmitteln von Menschenmassen oder unvorhersehbaren Ereignissen zu unberechenbarer Aggression provoziert werden. Anders als bei der Privathaftpflicht geht man bei der Hundehaftpflichtversicherung allerdings nicht von einem Verschulden aus, sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Hundes. Deshalb ist für jeden Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung lohnenswert.
zum Tarifvergleich
Als gefährlich eingestufte Hunderassen – ein Überblick
Folgende Hunderassen werden per se als gefährlich eingestuft:
- American-Pitbull-Terrier
- American-Staffordshire-Terrier
- American Bulldog
- Argentinische Dogge
- Bandog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Bordeaux Dogge
- Ca de Bestiar
- Ca de Bou
- Cane Corso
- Cane de Presa
- Chinesischer Kampfhund
- Carpatin
- Dobermann
- Fila Brasileiro
- Fila de Sao Miguel
- Fila de Terceira
- Kangal (Karabash)
- Karakatschan
- Kaukasischer Owtscharka
- Komondor
- Kraski Ovcar
- Kuba Dogge
- Liptak (Goralenhund)
- Mastin Espanol
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Mioritic
- Perro de Presa
- Pit Bull Terrier
- Pitbull
- Rhodesian Ridgeback
- Römischer Kampfhund
- Rottweiler
- Sarplaninc
- Staffordshire Bullterrier
- Slovensky Cuvac
- Terrier
- Tibetanischer Mastiff
- Tornjak
- Tosa-Inu
- Kreuzungen dieser Rassen
Es gibt für diese Rassen teilweise besondere Tarife einiger Versicherer, die z. B. nach dem bestandenen Wesenstest abgeschlossen werden können. Die Höhe der Prämien richtet sich nach der jeweiligen Gefährlichkeitsstufe.
Sind Miet-, Eigen und Vermögensschäden über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgedeckt?
Beschädigungen gemieteter Sachen sind in der Regel nicht mit den Basisversicherungen abgedeckt. Sollte Ihre Hund also beispielsweise die Böden oder Türen der Mietwohnung verkratzt oder geschädigt haben, gilt der Schaden als Eigenschaden und muss daher aus eigener Tasche beglichen werden. Es gibt allerdings Anbieter, die über eine entsprechende Prämienerhöhung auch in solchen Fällen Versicherungsschutz garantieren.
Handelt es sich bei den von Ihrem Hund verursachten Schäden um Vermögensschäden – also weder um Personen- noch um Sachschäden – dann kommt die Versicherung in vielen Fällen für die finanziellen Aufwendungen auf.
Ein Beispiel: Wenn Sie als Unternehmer arbeiten und aufgrund des unvorhersehbaren Verhaltens Ihres Hundes einen Termin nicht wahrnehmen können, so kommt der Versicherer für den dadurch entstandenen Vermögensschaden in der Regel auf.

