Hundehaftpflichtversicherung /

Die Leistungen

Generell kommt die Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Schäden auf, die durch „willkürliches, tiertypisches Verhalten des eigenen Tieres" entstanden sind.

Mit dieser Versicherungsform ist in erster Linie die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Tierhalter versichert. Tatsächlich ist aber nicht der Halter versichert sondern das Tier. Deshalb besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn eine andere Person die Aufsicht für das Tier übernommen hat.

Versichert sind in der Regel also private Tierhalter mit ihren im Versicherungsvertrag aufgeführten Tieren sowie deren bis zu sechs Monate alten Jungtiere.

In den Leistungen der Versicherung sollte Folgendes mit eingeschlossen werden:

  • die Überprüfung der Haftungsfrage, also ob Sie als Versicherungsnehmer für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
  • die Abdeckung der Kosten bei berechtigten Schadensersatzansprüchen
  • die Abwehr unberechtigter und zu hoher Schadensersatzforderungen, womit auch die Kostenübernahme jeglicher gerichtlicher und juristischer Verfahren mitversichert ist
  • die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, solange er nicht gewerbsmäßig beschäftigt ist.
  • Mietsachschäden jeder Art, wie beispielsweise Schäden an privat gemieteten Räumen und Gegenständen
  • ein weltweiter Schutz durch die Police
News
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung in allen Bundesländern von Vorteil 
    Der Hund gilt gemeinhin als bester Freund des Menschen. Für viele Bürger ist er mehr als nur ein Haustier, das gefüttert werden will. In etwa 15 Prozent aller Haushalte lebt ein solcher Vierbeiner. Doch trotz aller Tierliebe, ist das Verhalten dieser Spezies nicht immer berechenbar. Da sich das Gesetz der privaten Haftpflicht auch auf das Verhalten der Hunde erstreckt, sollten Hundehalter deshalb unbedingt an den nötigen Versicherungsschutz denken...
  • Hundehalterhaftpflicht ab 1. Juli 2011 auch in Niedersachen 
    Das Gesetz der Privathaftlicht gilt bundesweit: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht).“ Doch auch wenn es um den besten Freund des Menschen geht, gibt es immer mehr Bundesländer, die auch Halter von Hunden haftbar machen – und zwar per Gesetz...
  • Versicherung für Hundehalter 
    Der Hund gilt als des Menschen bester Freund. Doch auch wenn der treue Zeitgenosse gut erzogen ist und vielleicht nur spielen will, wird häufig vergessen, dass der geliebte Vierbeiner auch anders kann. Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden in Deutschland pro Jahr zwischen 30.000 und 50.000 Bissverletzungen ärztlich behandelt, die durch Hunde verursacht wurden. Die Dunkelziffer dürfte die Zahl nochmals in die Höhe treiben...