Hundehaftpflichtversicherung /

Die Leistungen

Generell kommt die Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Schäden auf, die durch „willkürliches, tiertypisches Verhalten des eigenen Tieres" entstanden sind.

Mit dieser Versicherungsform ist in erster Linie die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Tierhalter versichert. Tatsächlich ist aber nicht der Halter versichert sondern das Tier. Deshalb besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn eine andere Person die Aufsicht für das Tier übernommen hat.

Versichert sind in der Regel also private Tierhalter mit ihren im Versicherungsvertrag aufgeführten Tieren sowie deren bis zu sechs Monate alten Jungtiere.

In den Leistungen der Versicherung sollte Folgendes mit eingeschlossen werden:

  • die Überprüfung der Haftungsfrage, also ob Sie als Versicherungsnehmer für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
  • die Abdeckung der Kosten bei berechtigten Schadensersatzansprüchen
  • die Abwehr unberechtigter und zu hoher Schadensersatzforderungen, womit auch die Kostenübernahme jeglicher gerichtlicher und juristischer Verfahren mitversichert ist
  • die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, solange er nicht gewerbsmäßig beschäftigt ist.
  • Mietsachschäden jeder Art, wie beispielsweise Schäden an privat gemieteten Räumen und Gegenständen
  • ein weltweiter Schutz durch die Police
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