Hundehalterhaftpflichtversicherung /

Der Wesenstest für Hunde

Der Wesenstest für Hunde wurde im Jahr 2000 vom Gesetzgeber für bestimmte Rassen verbindlich eingeführt. In seiner üblichen Form handelt es sich um einen Kurztest und Inaugenscheinnahme durch einen verhaltensbiologisch versierten Beauftragten.

Die Hauptbestandteile des Tests sind:

  1. Hund – Mensch Kontakt
  2. Hund – Umwelt Kontakt
  3. Hund – Hund Kontakt
  4. Gehorsamkeit/ Provokationsempfindlichkeit

Während des Tests muss das Tier verschiedene Einzelaufgaben bestehen, wie z.B. Konfrontation mit Joggern, Menschen mit Blind- oder Gehstock, oder Personen mit Kinderwagen. Der Hund darf keine Anzeichen von aggressivem Verhalten gegenüber Personen aufweisen, die ihn z.B. wütend anschreien oder mit verschiedenen Gegenständen, wie etwa Regenschirmen und Feuerzeugen, drohen.

Der Wesenstest ist für so genannte Kampfrassen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur damit können sich auch Kampfhundehalter von den Beitragszuschlägen für diese Rassen bei einer Hundehalterhaftpflichtversicherung befreien. Allerdings nur dann, wenn der Hund den Wesenstest in allen Teilen vollständig bestanden hat.

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