Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung /
Ob beim Reiten, bei der Weidehaltung oder einfach beim Füttern: Pferde können leider auch unberechenbar sein und erhebliche Sach- und Personenschäden anrichten. Für diese sind Sie, als Eigentümer, alleine verantwortlich.
Wenn durch Ihr Pferd Personen- oder Sachschäden entstehen, sind die Betroffenen gesetzlich berechtigt (§623 des BGB), Schadensersatz zu verlangen. Sie sollten wissen, dass Tierhalter generell mit ihrem gesamten Vermögen haften und dass Kosten aus Schadeneratzansprüchen nicht vorhersehbar sind.
Eine Pferdeversicherung ist vor allem eine verantwortungsbewusste und vergleichsweise günstige Investition, die etwaige Schäden zumindest finanziell abfängt.
Von der Police werden Schäden jeder Art abgedeckt, die durch Ihr Pferd angerichtet wurden und für die Sie als Besitzer verantwortlich gemacht werden können.
Wir verfolgen für Sie ständig den Versicherungsmarkt und bieten Ihnen die optimalen Lösungen für Ihre Bedürfnisse an.
zum Tarifvergleich
Sachschäden, die übernommen werden
Für Sachschäden an fremdem Eigentum, die Ihr Pferd verursacht hat, kommt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auf. Hierbei kann es sich beispielsweise um verbeulte Autos handeln, die Ihr Pferd durch Ausschlagen verursacht hat. Je nach Versicherungsanbieter können auch gemietete Sachen aller Art versichert werden.
Personenschäden, die übernommen werden
Auch für Personenschäden an Dritten kommt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auf. Hierbei gehören vor allem Biss- oder Ausschlagschäden zu den häufigsten Schadensfällen. Sollte sich Ihr Pferd also während eines gemütlichen Ausritts durch einen Jogger aufgeschreckt fühlen und tritt aus, so kommt der Versicherer für den entstandenen Personenschaden und dessen finanzielle Folgeschäden auf.

