Pferdehalterhaftpflichtversicherung /
Geltungsbereiche
- Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist in der Regel nur im Heimatland gültig. Kürzere Auslandsaufenthalte von bis zu einem Jahr können allerdings nach einer Sonderabsprache mitversichert werden.
- Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht abgedeckt. Wichtig ist auch, dass nicht gezahlt wird, wenn Ihr Tier über längere Zeit, beispielsweise durch eine nicht artgerechte Betreuung, zu einem aggressiven Verhalten provoziert wurde. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, negative Einflüsse jedweder Art von seinem Tier fernzuhalten, um mögliche Schäden zu vermeiden.
- Ein wichtiger Vorteil der Police ist, dass der Versicherer auch für Schäden aufkommt, die in der Freizeit, während eines Turniers oder im Beruf entstehen. Berücksichtigt werden auch das Fremdreiterrisiko mit Verwandtschaftsklausel sowie Reitbeteiligungen ohne gewerbliche Nutzung der Tiere.
- Auch die so genannten Flurschäden werden von der Police abgedeckt. Hierbei handelt es sich um Schäden an fremden Tieren und landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Anlagen.
- Sollte der Versicherungsnehmer sterben, wird der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit auf die mitversicherten Angehörigen übertragen.
- Stirbt das versicherte Tier oder geht es während der Vertragslaufzeit in anderen Besitz über, so kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Die bereits zu viel gezahlten Versicherungsprämien werden dann auf Antrag zurückerstattet.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Wer und was ist versichert?
Im Schadensfall
Preis- Leistungsverhältins
Pferdehalterhaftpflicht Versicherung Vergleich

