Pferdehalterhaftpflichtversicherung /
Wer und was ist versichert?
Generell ist in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung die Haftpflicht der verantwortlichen Personen mitversichert. Diese können sowohl die Halter der in der Police aufgeführten Tiere als auch der nicht gewerbemäßig tätigen Tierhüter sein. Hierbei können auch Bekannte oder Nachbarn mitversichert sein, die Sie als Besitzer vorläufig beauftragt haben, die Betreuung Ihrer Tiere zu übernehmen.
Beim Abschluss des Vertrages werden Höchstsummen für den Deckungsumfang der Police vereinbart, die auch die Höhe der Versicherungsbeiträge bestimmen. Bis zu diesen Höchstsummen übernehmen die Versicherer die Schadenersatzleistung bei:
- Personenschäden (Verletzung und Tod)
- Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
- allen Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden
- reinen Vermögensschäden ohne Personen- und Sachschäden (z.B. verpasste Geschäftstermine oder Reisen). Hierbei werden nur finanzielle Schäden abgedeckt, allerdings nur in wenigen Ausnahmen und nur unter Berücksichtigung bestimmter Einschränkungen.
Darüber hinaus deckt die Pferdehaftpflichtversicherung Kosten für eine Prüfung der Schadensersatzpflicht und Kosten für eine gerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche ab.
Die Pferdehaftpflichtversicherung wird für bestimmte Tiere und Halter abgeschlossen, die in der Police einzeln aufgeführt werden müssen. Denn der Versicherer kommt nur für einen Schaden auf, wenn eindeutig davon ausgegangen werden kann, dass der Schadensfall von einem versicherten Tier verursacht wurde.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Geltungsbereiche
Im Schadensfall
Preis- Leistungsverhältins
Pferdehalterhaftpflicht Versicherung Vergleich

