Pferdehalterhaftpflichtversicherung /
Was ist im Schadensfall zu tun?
Für eine unproblematische Rückerstattung sollten Sie folgendes beachten:
- Ihre Schuld müssen Sie niemals anerkennen. Auch dann, wenn Sie selbst davon ausgehen, dass Ihre Verantwortung für den Unfall offensichtlich wäre.
- Eine Rückerstattung der Kosten oder Zahlungen jeder Art sollten Sie auf keinen Fall ohne Absprache mit Ihrem Versicherer vornehmen.
- Jeder Unfall sollte der Versicherungsgesellschaft unverzüglich mitgeteilt werden. In der Regel verlangen die Versicherer, dass Schäden innerhalb einer Woche bei ihnen eingehen – und zwar auch dann, wenn noch keinen Schadensersatzanspruch vorliegt.
- Die Schadensanzeige sollten Sie, wenn möglich, zusammen mit dem Geschädigten verfassen, und gemeinschaftlich unterschreiben.
- Die Sachlage müssen Sie in der Schadensmeldung detailliert und wahrheitsgemäß darstellen. Bitte beachten Sie, dass der Versicherer die Leistungen bei nachweislich unwahrheitsgemäß ausgefüllten Schadensmeldungen verweigern kann.
- Wie bei allen Haftpflichtversicherungen besteht auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung eine Schadensminderungsregel. Das bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehört unter anderem, dass Sie sich etwa um Verletzte kümmern, die Unfallstelle absichern oder den Notdienst alarmieren.
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