UNFALLVERSICHERUNG
Freizeit- und Haushaltsunfälle absichern !
70% aller Unfälle ereignen im eigenen Haushalt und in der Freizeit! Gesundheitlich und finanziell können schwere Unfälle zu massiven Einkommensverlusten führen oder gar Ihre Existenz bedrohen. Eine private Unfallversicherung federt dieses Risiko ab und schützt Sie und Ihre Familie vor materiellen Unfallfolgen.
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Zusatzpolicen für eine Unfallversicherung
Die Leistungen einer Unfallversicherung, also der Deckungsumfang, variieren je nach Anbieter, weshalb sich ein Vergleich in jedem Fall lohnt. Einige Angebote decken neben den üblich versicherten Ereignissen beispielsweise auch Folgendes ab:
- Infektionen, die durch einen Zeckenbiss hervorgerufen werden, bzw. Infektionen, die durch einen Unfall entstehen
- ist ein Kind bis zum zehnten Lebensjahr mitversichert und hat eine Vergiftung erlitten
- erleidet die versicherte Person durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall einen Unfall
- bei Knochenbrüchen wird von manchen Anbietern sogar Schmerzensgeld geleistet
Auch wenn es sich hierbei – wie der Name schon sagt – um eine Unfallversicherung handelt, gibt es doch eine Grauzone versicherbarer Risiken, die individuell bestimmt werden können.
Das Wesentliche zum Thema Kündigung erfahren Sie hier
Generell kann eine Unfallversicherung bis zu drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Wird diese Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Sollte ein Versicherer die Beiträge erhöhen, nicht aber die Leistungen entsprechend angleichen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung die Versicherung zu kündigen.
Es gibt auch kurzfristige Unfallversicherungen von unter einem Jahr, die nach dem Ende des abgeschlossenen Zeitraums einfach auslaufen.
Nach einer Schadensregulierung hat der Versicherte zwei Kündigungsmöglichkeiten: Entweder er erwirkt die sofortige Kündigung innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung oder zum Ende des Versicherungsjahres.
Die wichtigsten Schritte für den Versicherungsfall
Ein Unfall ist tragisch und kann durch nichts ungeschehen gemacht werden. Um wenigstens die finanziellen Folgen etwas abzufedern, sollten einige Maßnahmen unmittelbar nach dem Schadensfall ergriffen werden:
- Ein Unfall sollte dem Versicherungsunternehmen unverzüglich, spätestens allerdings innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden.
- Die Anordnungen des behandelnden Arztes müssen, um die Unfallfolgen so klein wie möglich zu halten, befolgt werden.
- Arztberichte und die wahrheitsgemäß ausgefüllte Schadensanzeige sollten möglichst bald dem Versicherer übermittelt werden, um die Schadensregulierung zu beschleunigen.

