UNFALLVERSICHERUNG /
Was versichert die private Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung kennt zwei Versicherungssummen:
- eine für den Fall der Unfallinvalidität
- eine für den Fall des Unfalltodes
Die besondere Bedeutung liegt im Schutz für den Fall der Invalidität. Dies ist übrigens identisch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Unfallversicherung ist wichtig, um sich gegen einen Einkommensausfall infolge einer Unfallinvalidität abzusichern. Dies gilt übrigens auch für lebenslängliche Unterhaltsleistungen von Eltern an durch einen Unfall behinderte Kinder.
Die Unfallversicherung deckt auch die Kosten für praktische Bedürfnisse nach einem Unfall, wie z.B. für einen Rollstuhl, Fahrzeug-Sonderausstattungen, Wohnungsumbauten etc. Sollte eine Pflege erforderlich sein, so wird auch diese bezahlt. In diesem Sinne ist die Unfallversicherung also auch eine Art Pflegeversicherung.
Im Falle der Teil-Invalidität wird nur ein entsprechender Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme für den Fall des Unfalltodes erscheint sinnvoll, wenn die versicherte Person einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt ist. Dies gilt z.B. bei gefährlichen Hobbys oder für Vielfahrer.
Invaliditätsleistungen sind nach den Versicherungsbedingungen erst nach einem Jahr fällig; Vorauszahlungen müssen bei eindeutiger Invalidität nur bis zu einer mitversicherten Todesfallsumme geleistet werden. Daher ist eine zusätzliche Vereinbarung einer kleinen Todesfallsumme sinnvoll. Weniger sinnvoll erscheint dagegen der Einschluss folgender Leistungen: Genesungsgeld, Krankenhaustagegeld, Unfalltagegeld, Übergangsentschädigung, Leistungen bei kosmetischen Operationen etc. Dies gilt auch für die Versicherung einer Unfallrente, da Leistungen erst ab sehr hohen Invaliditätsgraden erbracht werden.
Die Versicherungsbeiträge werden nach zwei Gefahrengruppen berechnet:
- Die Gefahrengruppe A umfasst i. a. "Berufe ohne körperliche Anstrengung", z.B. Bürotätigkeit, Beamte; Frauen werden grundsätzlich auch in Gefahrengruppe A eingestuft
- Die Gefahrengruppe B umfasst "Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit": z.B. Kraftfahrer, Mechaniker, Elektriker.


