UNFALLVERSICHERUNG /

Übersicht der Leistungen in der privaten Unfallversicherung:

Invaliditäts-Leistung:
Das grundlegende Element der Unfallversicherung ist die Invaliditäts-Leistung. Kommt es durch einen Unfall zu einer dauerhaften Invalidität, wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht.

Todesfall-Leistung (optional):
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme. Die Todesfallsumme ist auch im Hinblick auf eine Vorauszahlung wichtig: der Versicherer leistet bei vereinbarter Todesfallsumme eine Vorauszahlung, falls eine Invalidität kurz nach einem Unfall abzusehen ist, ansonsten entsteht der Anspruch erst nach einem Jahr.

Krankentagegeld (optional):
Als Angestellter erhält man vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung über sechs Wochen. Anschließend wird nur noch Krankengeld bezahlt.
Mit einer Unfallversicherung können Sie das Krankentagegeld über ein Jahr hinweg bei einem Unfall um die vereinbarte Summe erhöhnen und somit die Einkommenslücke reduzieren.

Krankenhaustagegeld (optional):
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag in der vereinbarten Höhe bezahlt, in dem sich der Versicherte aufgrund eines Unfalls in stationärer Behandlung im Krankenhaus befindet.

Unfallrente (optional):
Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % wird eine Unfall-Rente geleistet, sofern diese vereinbart wurde.
Der Versicherte erhält dann eine monatliche Zahlung.

Kosmetische Operationen (optional):
Sind aufgrund eines Unfalls kosmetische Operationen notwendig, erstattet die Unfallversicherung die Behandlungskosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Das kann z.B. in dem Fall notwendig sein, wenn eine Narbe im Gesicht entfernt werden soll. Krankenversicherungen kommen hierfür nur bei medizinischer Notwendigkeit auf. Die Operation muss außerdem innerhalb einer gewissen Frist nach dem Unfall erfolgen.

Übergangsleistung (optional):
Da der endgültige Invaliditätsgrad normalerweise erst ein Jahr nach dem Unfall festgesetzt werden kann, kann eine Übergangsleistung vereinbart werden. Die Übergangsleistung wird in vereinbarter Höhe fällig, wenn beispielsweise nach sechs Monaten noch kein entsprechender Invaliditätsgrad angezeigt wurde.

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