WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG /

Eine Wohngebäudeversicherung benötigt jeder Hauseigentümer. Die Wohngebäudeversicherung ist als sog. "Brandversicherung" in vielen Regionen gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Baufinanzierung ist eine Wohngebäudeversicherung Voraussetzung für die Vergabe eines Kredits bzw. einer Hypothek. In der Regel wird der Schutz auf Schäden durch Hagel, Sturm, Leitungswasser etc. ausgedehnt.

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Was ist in der Regel nicht abgesichert?

Bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wird die Versicherungsprämie auf der Grundlage des ausgestalteten Gebäudes ermittelt. Sollten Mieter eigenständige Um- bzw. Einbauten vorgenommen haben, sind diese nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Die Absprache mit dem Eigentümer und der mögliche Abschluss einer zusätzlichen Hausratversicherung werden daher dringend empfohlen.

Und was ist mit der Bauphase?

Da die klassische Wohngebäudeversicherung in der Regel erst für fertig gestellte Gebäude abgeschlossen wird, kann es sehr sinnvoll sein, eine Versicherung für die Bauphase abzuschließen – die so genannte Feuerrohbauversicherung.

Hierbei ist der Rohbau während des gesamten Hausbaus gegen Feuerschäden abgesichert. Eine solche Versicherungserweiterung lässt sich beispielsweise in Verbindung mit einer fünfjährigen Wohngebäudeversicherung für zwölf Monate beitragsfrei abschließen. Sobald der Rohbau fertig ist, wird diese Zusatzpolice dann zur üblichen Wohngebäudeversicherung.

Extra Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen?

Als Besitzer einer Eigentumswohnung bietet sich eine Gemeinschaftspolice der Hausverwaltung an, für die dann nur ein Teilbetrag für das persönliche Eigentum fällig ist. Mit dieser Gemeinschaftsversicherung ist in der Regel das gesamte Objekt versichert.

Doch aufgepasst, denn die Versicherungspolice sollte in jedem Fall daraufhin überprüft werden, ob die eigene Wohnung auch wirklich versichert ist. Je nachdem wie viele Parteien über die Hausverwaltung versichert sind, kann da schon mal eine Wohnung in Vergessenheit geraten.

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