WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG /

Eine Wohngebäudeversicherung benötigt jeder Hauseigentümer. Die Wohngebäudeversicherung ist als sog. "Brandversicherung" in vielen Regionen gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Baufinanzierung ist eine Wohngebäudeversicherung Voraussetzung für die Vergabe eines Kredits bzw. einer Hypothek. In der Regel wird der Schutz auf Schäden durch Hagel, Sturm, Leitungswasser etc. ausgedehnt.

zum Tarifvergleich

Innerhalb von 2 Minuten können Sie prüfen, welche Wohngebäudeversicherung für Sie die richtige ist. Mit Hilfe unseres Vergleichs werden Sie feststellen, dass es bis zu 30% Differenz beim Versicherungsbeitrag gibt.

Was ist in der Regel nicht abgesichert?

Bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung wird die Versicherungsprämie auf der Grundlage des ausgestalteten Gebäudes ermittelt. Sollten Mieter eigenständige Um- bzw. Einbauten vorgenommen haben, sind diese nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Die Absprache mit dem Eigentümer und der mögliche Abschluss einer zusätzlichen Hausratversicherung werden daher dringend empfohlen.

Und was ist mit der Bauphase?

Da die klassische Wohngebäudeversicherung in der Regel erst für fertig gestellte Gebäude abgeschlossen wird, kann es sehr sinnvoll sein, eine Versicherung für die Bauphase abzuschließen – die so genannte Feuerrohbauversicherung.

Hierbei ist der Rohbau während des gesamten Hausbaus gegen Feuerschäden abgesichert. Eine solche Versicherungserweiterung lässt sich beispielsweise in Verbindung mit einer fünfjährigen Wohngebäudeversicherung für zwölf Monate beitragsfrei abschließen. Sobald der Rohbau fertig ist, wird diese Zusatzpolice dann zur üblichen Wohngebäudeversicherung.

Extra Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen?

Als Besitzer einer Eigentumswohnung bietet sich eine Gemeinschaftspolice der Hausverwaltung an, für die dann nur ein Teilbetrag für das persönliche Eigentum fällig ist. Mit dieser Gemeinschaftsversicherung ist in der Regel das gesamte Objekt versichert.

Doch aufgepasst, denn die Versicherungspolice sollte in jedem Fall daraufhin überprüft werden, ob die eigene Wohnung auch wirklich versichert ist. Je nachdem wie viele Parteien über die Hausverwaltung versichert sind, kann da schon mal eine Wohnung in Vergessenheit geraten.

«Wert von 1914»
Was ist das und wie kann ich den Wert ermitteln?
Bauartklassen
Wie ermittle ich die richtige Bauartklasse?
Hausratversicherung
Unterschied Hausrat - Wohngebäudeversicherung
News
  • Sturmschäden nach „Joachim“: Dokumentation oft Zünglein an der Waage 
    Das Sturmtief „Joachim“ hat in Deutschland schwer gewütet. Ausgerissene Bäume, Schneeverwehungen und überschwemmte Straßen – Die Schäden sind verheerend. Eigentümer sollten die Schäden sorgfältig dokumentieren, damit einer reibungslosen Schadensregulierung nichts im Wege steht...
  • Elementarschadenversicherung: Kein Leistungsausgleich nach überschwemmtem Lichtschacht 
    Starke Unwetter haben in den letzten Jahren immer wieder zu heftigen Überschwemmungen geführt. Davon betroffen sind vor allem Wohngebäude, die sich im Einzugsgebiet größere Flüsse befinden. Doch auch kleinere Gewässer treten bei heftigen Niederschlägen immer häufiger über die Ufer und richten erhebliche Schäden an. Kommt ein Wohngebäude jedoch im Zuge eines Unwetters zu Schaden, ist dies ein Fall für die Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss...
  • BGH-Urteil zum Thema Fettbrand: Augenblicksversagen statt grobe Fahrlässigkeit 
    Erhitztes Fett sollte stets im Auge behalten werden. Denn einige unbeaufsichtigte Sekunden reichen aus, damit sich ein gefährlicher Fettbrand entwickeln kann. Erhitzt eine Person einen Topf mit Öl, lässt diesen für einige Momente unbeaufsichtigt und es kommt zum Brand, handelt es sich laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe jedoch nicht unbedingt um grobe Fahrlässigkeit...