Zusatz - Krankenversicherung /

Wer sich als gesetzlich Versicherter nicht mit der Regelversorgung begnügen will, kann und sollte sich privat absichern. Die privaten Zusatzversicherungen bieten Ihnen einzelne Bausteine an, die Sie – je nach Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen – frei wählen können.

zum Tarifvergleich

In unserem Preis-/Leistungsvergleich von privaten Zusatzversicherungen können Sie sich Ihre Bausteine einfach selbst zusammensetzen und erfahren dann, was wie viel kostet. Ob Chefarztbehandlung, 1- oder 2-Bettzimmer, Heilpraktikerleistungen, physiklasich-medizinishce Behandlungen, Sehhilfen oder Leistungen beim Zahnersatz, der Rechner ermittelt Ihnen Ihre individuellen monatlichen Kosten für die gewünschte Zusatz-Krankenversicherung.

Zusätze als flexible Lückenfüller in der Gesetzlichen

Ungefähr 90% aller Deutschen sind über eine gesetzliche Krankenkasse versichert. Die vielseitigen Bausteine von Krankenzusatzversicherungen schließen die Lücken, die durch schwindende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen. Der klare Vorteil dieser Versicherungsbausteine besteht natürlich darin, dass im Krankheitsfall höhere Kosten abgefedert werden. Das Beanspruchen der Zusatzleistungen erfolgt dann wie bei einer privaten Krankenversicherung. Doch wie bei der Privaten gilt die Faustregel: Je früher desto besser! Denn Eintrittsalter und Gesundheitszustand haben großen Einfluss auf die Beiträge.

Zusatzkrankenversicherungen und Steuern

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören prinzipiell auch Kranken- und Krankenhaustagegeld. Bis zur jeweils festgelegten Höchstbeitragsgrenze können diese finanziellen Aufwendungen dem entsprechend als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können nach 1957 Geborene ihre Beiträge für die Pflegezusatzversicherung mit bis zu 184 Euro steuerlich absetzen.

Wissenswertes rund um die Zusätze

Versicherungskarten für Zusatzversicherungen?

Sofern Sie einen stationären Zusatztarif abgeschlossen haben, bekommen Sie auch eine Versicherungskarte, über die im Krankenhaus dann direkt abgerechnet werden kann; ein klarer Vorteil, weil Sie Ihr Geld gar nicht erst vorstrecken müssen.

Wartezeiten für Leistungen?

Die generellen Wartezeiten von Zusatzversicherungen entsprechen den üblichen drei Monaten. Leistungen, die im Zuge eines Unfalls erbracht werden, erfordern hingegen keine Wartezeit. Lediglich bei Zahnleistungen muss mit Wartezeiten von etwa acht Monaten gerechnet werden.

Wann sollte ich Belege einreichen?

Sie haben die Wahl: Entweder Sie reichen Ihre Belege unmittelbar ein, um die Kostenerstattung zu beschleunigen, oder Sie sammeln Ihre Belege bequem über das gesamte Jahr und ziehen eine Sammeleinreichung vor.

Zahnersatz - eine Wissenschaft für sich!
Mit der Gesundheitsreform gibt es kaum noch gesetzliche Leistungen!
Welche Leistungsbausteine gibt es?
Welche Bereiche können Sie zusätzlich absichern?
Modultarife und Ergänzungstarife
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Unterschiede von Ergänzung- und Modultarifen
News
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    Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung scheint abzuspecken. Das wird nicht erst mit einem Blick auf den Leistungsumfang von Zahnbehandlungen und Zahnersatz deutlich. Um über die Regelversorgung hinaus angemessen abgesichert zu sein, helfen nur Krankenzusatzversicherungen, um nicht auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben...
  • Private Krankenversicherung und Hartz IV – wer zahlt die Beiträge? 
    Wer bis zu Beginn des Jahres 2009 über eine private Assekuranz krankenversichert war und aufgrund von Arbeitslosigkeit Hartz IV beantragen musste, wurde wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Ein solcher Wechsel ist nach der aktuellen Regelung des Sozialgesetzbuches nicht mehr möglich...
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    Nach kontroversen Diskussionen und hitzigen Debatten zeichnen sich nun konkrete Konsequenzen ab, mit denen gesetzlich Krankenversicherte schon bald rechnen müssen. Besonders betroffen von der aktuellen Gesundheitsreform sind Arbeitnehmer, weil der allgemeine Beitragssatz zu Beginn des nächsten Jahres von 14,9 Prozent des jeweiligen Bruttolohns auf 15,5 Prozent hoch gesetzt wird...