Zusatz - Krankenversicherung /

Welche Leistungsbausteine gibt es?

Unterbringung im Krankenhaus:

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie weder Anspruch auf eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus noch auf eine Behandlung von einem Chef- oder Spezialarzt (z.B. von einem Arzt Ihrer Wahl), sondern Sie werden vom zuständigen Arzt behandelt oder operiert.

Mit einer Zusatzversicherung können Sie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt einschließen.

Sehhilfen:

Bei der Mitversicherung von Sehhilfen handelt es sich um die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und andere optische Sehhilfen. Meist werden die Kosten anteilig oder bis zu einer absoluten Maximalleistung (z.B. 300 EUR alle 3 Jahre) übernommen.

Leistungen Zahnersatz:

Bei den Leistungen im Bereich Zahnersatz schwanken die Bedingungen erheblich. Die einzelnen Stufen werden hier grob abgegrenzt. Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zwischen 50% und 65% (je nachdem, ob regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt worden sind) vom erstattungsfähigen Betrag, jedoch nicht für Sonderleistungen wie Gold oder Keramik- Inlays. Die Zusatzversicherung im Bereich Zahn schließt diese Lücke teilweise und erstattet weitere Prozente des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Die weiteren Erstattungen und Leistungen wurden folgendermaßen kategorisiert:

Basisleistungen:

Zusätzlich zu den Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 10%-20% des erstattungsfähigen Betrages für Kronen, Brücken und Prothesen übernommen. Somit liegt die Gesamterstattung zwischen 75% und 85%, wenn die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden.

Mittlere Leistungen:

Zusätzlich zu den Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 20%-30% des erstattungsfähigen Betrages für Kronen, Brücken und Prothesen übernommen. Somit liegt die Gesamterstattung zwischen 85% und 95%, wenn die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden. Ferner erstreckt sich hier die Versicherung meist auf Leistungen wie Inlays und Zahnersatz.

Hohe Leistungen:

Zusätzlich zu den Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 30%-40% des verbleibenden erstattungsfähigen Betrages für Kronen, Brücken und Prothesen übernommen. Somit liegt die Gesamterstattung meist bei 100%, selbst wenn die Vorsorgeuntersuchungen nicht durchgeführt wurden. Ferner erstreckt sich hier die Versicherung auch auf Leistungen wie Inlays, Zahnersatz oder Reparaturen.

Heilpraktiker:

Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen kommen nicht für Heilpraktikerleistungen (z.B. Akupunktur, Naturheilkunde) auf. Durch eine Zusatzversicherung können Sie jedoch in Zukunft auch die Kosten für das Aufsuchen eines Heilpraktikers erstattet bekommen.

Hilfsmittel:

Über eine Zusatzversicherung können Sie die Kosten für Hilfsmittel wie Bandagen, Gehhilfen, Einlagen usw. absetzen.

Kurleistungen:

Wenn Sie im Rahmen einer Genesungsmaßnahme eine Kur machen möchten, dann übernimmt die Zusatzversicherung Teile oder die gesamten Kosten der Maßnahme.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Wenn Sie sich auch auf Reisen medizinisch absichern möchten, dann können Sie das mit der Auslandsreisekrankenversicherung guten Gewissens tun. Diese schließt in den meisten Fällen auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport ein.

Krankenhaus Eigenbeteiligung:

Als gesetzlich Versicherter müssen Sie bei einem Krankenhausbesuch eine Eigenbeteiligung leisten (für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr 10 EUR pro Tag). Diese wird, falls sie mitversichert wurde, von der Zusatzversicherung übernommen.

Physikalisch-Medizinische Behandlungen:

Hierbei handelt es sich um Behandlungen und die Genesung fördernde Methoden wie Massagen und Bäder. Die dafür entstandenen Kosten werden übernommen.

Krankentagegeld:

Das Krankentagegeld wird Ihnen ab dem 43. Tag in der vereinbarten Höhe ausgezahlt. Die Krankentagegeldversicherung zahlt das Krankentagegeld unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden. Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Hintergrund ist, dass meist mit dem 43. Tag die Lohnfortzahlung in voller Lohnhöhe nicht mehr gegeben ist (Ende der Karenzzeit). So können Sie sich absichern, damit Sie keinen Einkommensverlust bei einer längeren Erkrankung hinnehmen müssen.

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